diff --git a/Satzung.tex b/Satzung.tex index 1196b8f..d41514c 100644 --- a/Satzung.tex +++ b/Satzung.tex @@ -183,15 +183,16 @@ wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung von 25\% der Vereinsmitglieder schriftlich oder fernschriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird. + \item Die Mitgliederversammlung kann als Präsenzveranstaltung oder in virtueller Form mittels elektronischer Echtzeitkommunikation oder als gemischte Versammlung aus persönlich Anwesenden und elektronisch - zugeschalteten Teilnehmern durchgeführt werden. Die Versammlungsleitung + zugeschalteten Teilnehmern durchgeführt werden. Die Ver\-sammlungsleitung stellt dafür ein geeignetes Onlinekonferenzsystem zur Verfügung. Für nicht-öffentliche Versammlungen wird der Zugang zum Konferenzsystem durch technische Maßnahmen auf die eingeladenen Mitglieder beschränkt. Über die Form Versammlung entscheidet der Vorstand. - + \item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt fernschriftlich durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei @@ -233,10 +234,10 @@ \item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende. Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds geheim durchgeführt - werden, sonstige Wahlen und Abstimmungen nach Beschluss des Vorstandes - oder der Mitgliederversammlung. - Für virtuell oder in gemischter Form abgehaltene Versammlungen stellt die - Versammlungsleitung dazu ein geeignetes elektronisches Abstimmungssystem + werden, sonstige Abstimmungen nach Beschluss des Vorstandes oder der + Mitgliederversammlung. + Für geheime Abstimmungen bei virtuell oder in gemischter Form abgehaltene Versammlungen stellt die + Versammlungsleitung ein geeignetes elektroni\-sches Abstimmungssystem zu Verfügung. \item Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder, die mit ihren Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind.