Änderunge nAmtsgericht
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Satzung.tex
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Satzung.tex
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teilzunehmen.
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\item Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens einmal
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statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den
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Vorstandsvorsitzenden schriftlich, fernmündlich oder
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fernschriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von
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mindestens 7 Tagen.
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Vorstandsvorsitzenden mündlich oder in Textform unter Einhaltung
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einer Einladungsfrist von mindestens 7 Tagen.
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\item Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
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Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder
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2. Vorsitzende, anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet
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Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren
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schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich erklären.
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\end{enumerate}
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\item \emp{Mitgliederversammlung}
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\begin{enumerate}
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\item Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich
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einzuberufen. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden
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geleitet.
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\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen,
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wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung
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von 25\% der Vereinsmitglieder schriftlich oder fernschriftlich
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und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
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von 25\% der Vereinsmitglieder in Textform und unter Angabe des
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Zweckes und der Gründe verlangt wird.
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\item Die Mitgliederversammlung kann als Präsenzveranstaltung oder in
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virtueller Form mittels elektronischer Echtzeitkommunikation oder als
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gemischte Versammlung aus persönlich Anwesenden und elektronisch
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zugeschalteten Teilnehmern durchgeführt werden. Die Ver\-sammlungsleitung
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stellt dafür ein geeignetes Onlinekonferenzsystem zur Verfügung. Für
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nicht-öffentliche Versammlungen wird der Zugang zum Konferenzsystem durch
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technische Maßnahmen auf die eingeladenen Mitglieder beschränkt. Über die
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Form der Versammlung entscheidet der Vorstand.
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stellt dafür ein geeignetes Onlinekonferenzsystem zur Verfügung. Die
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Zugangsdaten zum Konferenzsystem werden den Teilnehmern spätestens 24
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Stunden vor Versammlungsbeginn in Textform mitgeteilt.
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Für nicht-öffentliche Versammlungen wird der Zugang zum Konferenzsystem
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durch technische Maßnahmen auf die eingeladenen Mitglieder beschränkt.
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Über die Form der Versammlung entscheidet der Vorstand.
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\item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt
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fernschriftlich durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
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in Textform durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
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einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei
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gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit
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dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es
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gilt das Absendedatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied
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als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins
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schriftlich oder fernschriftlich bekannt gegebene Adresse
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gerichtet ist.
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in Textform bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
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\item Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende
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Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern
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bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen
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Satzung_diff.tex
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%DIF DEL Satzung_old.tex Tue Jan 17 05:46:24 2023
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\newcommand{\emp}[1]{\textsf{\textbf{#1}}}
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\title{Imaginärraum Vereinssatzung}
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\date{}
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\hyphenation{URNIX}
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|
||||
|
||||
\begin{document}
|
||||
\maketitle
|
||||
|
||||
\begin{enumerate}[§ 1.]
|
||||
\item \emp{Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Verein trägt den Namen Imaginärraum.
|
||||
\item Er hat seinen Sitz in Bayreuth.
|
||||
\item Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt
|
||||
danach den Zusatz ``e.V.''
|
||||
\item Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\item \emp{Vereinszweck}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und
|
||||
Wissenschaft.
|
||||
\item Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item den freien, interdisziplinären Austausch von Wissen auf
|
||||
dem Gebiet der Informatik, der Technik nebst den Natur- und
|
||||
Gesellschaftswissenschaften, auch durch die Herausgabe von
|
||||
frei zugänglichen Schriften und Büchern in elektronischer
|
||||
Form;
|
||||
\item die Organisation, Durchführung und Unterstützung von
|
||||
Informationsveranstaltungen, Workshops, Seminaren und
|
||||
Konferenzen zur
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Förderung der Technik- und Medienkompetenz von
|
||||
Jugendlichen und Erwachsenen;
|
||||
\item Aufklärung über Risiken und Gefahren von digitaler
|
||||
Technik, Medien und Datennetzen, aber gleichfalls auch zur
|
||||
Aufklärung über deren Potentiale für die gesellschaftliche,
|
||||
kulturelle, demokratische, technologische und
|
||||
wirtschaftliche Entwicklung und die sich damit eröffnenden
|
||||
individuellen und zivilgesellschaftlichen
|
||||
Entfaltungsmöglichkeiten;
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item die Förderung von schöpferisch-kritischem Umgang mit
|
||||
Technologie sowie den interdisziplinären Austausch darüber;
|
||||
\item den Betrieb und die Unterhaltung eines Hackerspaces;
|
||||
\item den Austausch mit anderen nationalen und internationalen
|
||||
Gruppierungen, deren Zwecke und Ziele mit denen des Vereins
|
||||
vereinbar sind.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item \emp{Selbstlosigkeit}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
|
||||
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ``Steuerbegünstigte
|
||||
Zwecke'' § 51 ff. AO und § 10b EStG.
|
||||
\item Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster
|
||||
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
|
||||
\item Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
|
||||
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als
|
||||
Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
|
||||
\item Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der
|
||||
Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
|
||||
Vergütungen begünstigt werden.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item \emp{Erwerb der Mitgliedschaft}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische
|
||||
Person werden, die seine Ziele unterstützt.
|
||||
\item Es gibt drei Arten der Mitgliedschaft:
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Ordentliche Mitgliedschaft
|
||||
\item Fördermitgliedschaft
|
||||
\item Ehrenmitgliedschaft
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item Fördermitglieder haben bei der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich
|
||||
besondere Verdienste um den Verein oder um die von ihm
|
||||
verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
|
||||
Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte
|
||||
eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen
|
||||
befreit.
|
||||
\item Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
|
||||
\item Jedes Mitglied muss bei Eintritt in den Verein oder Änderung
|
||||
der E-Mail-Adresse dem Vorstand schriftlich oder fernschriftlich
|
||||
eine E-Mail-Adresse mitteilen, unter der es zu erreichen ist.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item \emp{Beendigung der Mitgliedschaft}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Die Mitgliedschaft endet
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Mit dem Tod des Mitglieds,
|
||||
\item durch freiwilligen Austritt,
|
||||
\item durch Ausschluss aus dem Verein,
|
||||
\item bei juristischen Personen bei deren Auflösung.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Quartalsende möglich. Er
|
||||
erfolgt durch schriftliche oder fernschriftliche Erklärung gegenüber dem
|
||||
Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen.
|
||||
\item Sollte durch eine Änderung der Beitragsordnung der zu zahlende Beitrag
|
||||
steigen, können Mitglieder innerhalb von vier Wochen ihre Mitgliedschaft
|
||||
fristlos beenden.
|
||||
\item Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins
|
||||
schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 6
|
||||
Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit
|
||||
sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss acht
|
||||
Wochen vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung
|
||||
bzw. Stellungnahme gegeben werden. Gegen den
|
||||
Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von vier Wochen
|
||||
nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über
|
||||
den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item \emp{Beiträge}
|
||||
|
||||
Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der
|
||||
Mitgliederversammlung.
|
||||
\item \emp{Organe des Vereins} sind
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Vorstand,
|
||||
\item die Mitgliederversammlung.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\vspace{10mm}
|
||||
\item \emp{Der Vorstand}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Vorstand besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern: 1. Vorsitzender,
|
||||
2. Vorsitzender/Schriftführer, Kassenwart sowie bis zu zwei
|
||||
Beisitzern.
|
||||
\item Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese
|
||||
Geschäftsordnung darf der Satzung nicht widersprechen und bei
|
||||
Punkten, die davon nicht erfasst werden, hält sich der Vorstand an
|
||||
die Satzung.
|
||||
\item Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und
|
||||
außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
|
||||
vertretungsberechtigt.
|
||||
\item Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer
|
||||
von einem Jahr gewählt. Der Vorstand wird von der
|
||||
Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt. Die
|
||||
jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer
|
||||
Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
|
||||
\item In den Vorstand dürfen nur natürliche Personen gewählt werden,
|
||||
die in der Mitgliederversammlung wahlberechtigt sind.
|
||||
\item Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des
|
||||
Vereins. Der Vorstand kann für die Geschäfte der laufenden
|
||||
Verwaltung einen Geschäftsführer bestellen. Dieser ist berechtigt,
|
||||
an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme
|
||||
teilzunehmen.
|
||||
\item Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens einmal
|
||||
statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den
|
||||
Vorstandsvorsitzenden \DIFdelbegin \DIFdel{schriftlich, fernmündlich oder fernschriftlich }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{mündlich oder in Textform }\DIFaddend unter Einhaltung
|
||||
einer Einladungsfrist von mindestens 7 Tagen.
|
||||
\item Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
|
||||
Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder
|
||||
2. Vorsitzende, anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet
|
||||
die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei
|
||||
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, oder
|
||||
bei dessen Abwesenheit die Stimme des 2. Vorsitzenden.
|
||||
\item Beschlüsse des Vorstands können auch schriftlich,
|
||||
fernschriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle
|
||||
Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren
|
||||
schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich erklären.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\DIFaddbegin
|
||||
|
||||
\DIFaddend \item \emp{Mitgliederversammlung}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich
|
||||
einzuberufen. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden
|
||||
geleitet.
|
||||
\DIFaddbegin
|
||||
|
||||
\DIFaddend \item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen,
|
||||
wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung
|
||||
von 25\% der Vereinsmitglieder \DIFdelbegin \DIFdel{schriftlich oder fernschriftlich
|
||||
}\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{in Textform }\DIFaddend und unter Angabe des
|
||||
Zweckes und der Gründe verlangt wird.
|
||||
\DIFaddbegin
|
||||
|
||||
\DIFaddend \item Die \DIFaddbegin \DIFadd{Mitgliederversammlung kann als Präsenzveranstaltung oder in
|
||||
virtueller Form mittels elektronischer Echtzeitkommunikation oder als
|
||||
gemischte Versammlung aus persönlich Anwesenden und elektronisch
|
||||
zugeschalteten Teilnehmern durchgeführt werden. Die Ver\-sammlungsleitung
|
||||
stellt dafür ein geeignetes Onlinekonferenzsystem zur Verfügung. Die
|
||||
Zugangsdaten zum Konferenzsystem werden den Teilnehmern spätestens 24
|
||||
Stunden vor Versammlungsbeginn in Textform mitgeteilt.
|
||||
Für nicht-öffentliche Versammlungen wird der Zugang zum Konferenzsystem
|
||||
durch technische Maßnahmen auf die eingeladenen Mitglieder beschränkt.
|
||||
Über die Form der Versammlung entscheidet der Vorstand.
|
||||
}
|
||||
|
||||
\item \DIFadd{Die }\DIFaddend Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt
|
||||
\DIFdelbegin \DIFdel{fernschriftlich }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{in Textform }\DIFaddend durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
|
||||
einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei
|
||||
gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit
|
||||
dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es
|
||||
gilt das Absendedatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied
|
||||
als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins
|
||||
\DIFdelbegin \DIFdel{schriftlich oder fernschriftlich }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{in Textform }\DIFaddend bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
|
||||
\DIFaddbegin
|
||||
|
||||
\DIFaddend \item Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende
|
||||
Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern
|
||||
bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen
|
||||
Vereinsorgan übertragen wurden. Ihr sind insbesondere die
|
||||
Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die
|
||||
Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich
|
||||
vorzulegen. Sie bestellt einen Rechnungsprüfer, die weder dem
|
||||
Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehört und
|
||||
auch nicht Angestellter des Vereins sein darf, um die Buchführung
|
||||
einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor
|
||||
der Mitgliederversammlung zu berichten. Die Mitgliederversammlung
|
||||
entscheidet z. B. auch über
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Wahl und Abwahl des Vorstandes,
|
||||
\item Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes,
|
||||
\item Aufgaben des Vereins,
|
||||
\item Beteiligung an Gesellschaften,
|
||||
\item Aufnahme von Darlehen ab EUR 10.000,
|
||||
\item Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich,
|
||||
\item Mitgliedsbeiträge,
|
||||
\item Satzungsänderungen,
|
||||
\item Auflösung des Vereins.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als
|
||||
30\% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bei
|
||||
Beschlussunfähigkeit lädt der Vorstand umgehend zu einer
|
||||
zweiten Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung ein. Diese ist
|
||||
unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf
|
||||
diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher
|
||||
Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende.
|
||||
Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds geheim durchgeführt
|
||||
werden, sonstige \DIFdelbegin \DIFdel{Wahlen }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{Abstimmungen }\DIFaddend nach Beschluss des Vorstandes oder der
|
||||
Mitgliederversammlung\DIFaddbegin \DIFadd{.
|
||||
Für geheime Abstimmungen bei virtuell oder in gemischter Form abgehaltene Versammlungen stellt die
|
||||
Versammlungsleitung ein geeignetes elektroni\-sches Abstimmungssystem
|
||||
zu Verfügung}\DIFaddend .
|
||||
\item Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder, die mit ihren
|
||||
Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item \emp{Satzungsänderung}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur
|
||||
abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in
|
||||
der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der
|
||||
Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue
|
||||
Satzungstext beigefügt worden waren.
|
||||
\item Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder
|
||||
Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der
|
||||
Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen
|
||||
allen Vereinsmitgliedern alsbald elektronisch mitgeteilt werden.
|
||||
\item Beschlüsse zur Änderung der Satzung bedürfen einer
|
||||
$\frac{2}{3}$-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item \emp{Beurkundung von Beschlüssen}
|
||||
|
||||
Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen erfassten
|
||||
Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand zu
|
||||
unterzeichnen.
|
||||
|
||||
\item \emp{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine $\frac
|
||||
34$-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden
|
||||
Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger
|
||||
Ankündigung, die vier Wochen im Voraus getätigt wurde, in der
|
||||
Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.
|
||||
\item Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall
|
||||
steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an an
|
||||
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere
|
||||
steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und
|
||||
ausschließlich zum Zweck der Volksbildung zu verwenden hat.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\end{document}
|
266
Satzung_old.tex
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266
Satzung_old.tex
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|
@ -0,0 +1,266 @@
|
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\documentclass[a4paper]{article}
|
||||
|
||||
\usepackage{german}
|
||||
\usepackage[utf8]{inputenc}
|
||||
\usepackage{enumerate}
|
||||
\usepackage{color}
|
||||
\usepackage{ulem}
|
||||
|
||||
\setlength{\textwidth}{15cm}
|
||||
\addtolength{\oddsidemargin}{-1.5cm}
|
||||
|
||||
\newcommand{\emp}[1]{\textsf{\textbf{#1}}}
|
||||
|
||||
\title{Imaginärraum Vereinssatzung}
|
||||
\author{}
|
||||
\date{}
|
||||
|
||||
\hyphenation{URNIX}
|
||||
|
||||
\begin{document}
|
||||
\maketitle
|
||||
|
||||
\begin{enumerate}[§ 1.]
|
||||
\item \emp{Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Verein trägt den Namen Imaginärraum.
|
||||
\item Er hat seinen Sitz in Bayreuth.
|
||||
\item Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt
|
||||
danach den Zusatz ``e.V.''
|
||||
\item Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\item \emp{Vereinszweck}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und
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Wissenschaft.
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\item Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
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\begin{enumerate}
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\item den freien, interdisziplinären Austausch von Wissen auf
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dem Gebiet der Informatik, der Technik nebst den Natur- und
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Gesellschaftswissenschaften, auch durch die Herausgabe von
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frei zugänglichen Schriften und Büchern in elektronischer
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Form;
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\item die Organisation, Durchführung und Unterstützung von
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Informationsveranstaltungen, Workshops, Seminaren und
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Konferenzen zur
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\begin{enumerate}
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\item Förderung der Technik- und Medienkompetenz von
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Jugendlichen und Erwachsenen;
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\item Aufklärung über Risiken und Gefahren von digitaler
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Technik, Medien und Datennetzen, aber gleichfalls auch zur
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Aufklärung über deren Potentiale für die gesellschaftliche,
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kulturelle, demokratische, technologische und
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wirtschaftliche Entwicklung und die sich damit eröffnenden
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individuellen und zivilgesellschaftlichen
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Entfaltungsmöglichkeiten;
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\end{enumerate}
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\item die Förderung von schöpferisch-kritischem Umgang mit
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Technologie sowie den interdisziplinären Austausch darüber;
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\item den Betrieb und die Unterhaltung eines Hackerspaces;
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\item den Austausch mit anderen nationalen und internationalen
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Gruppierungen, deren Zwecke und Ziele mit denen des Vereins
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vereinbar sind.
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\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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\item \emp{Selbstlosigkeit}
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\begin{enumerate}
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\item Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
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gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ``Steuerbegünstigte
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Zwecke'' § 51 ff. AO und § 10b EStG.
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\item Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster
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Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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\item Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
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verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als
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Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
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\item Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der
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Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
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Vergütungen begünstigt werden.
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\end{enumerate}
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\item \emp{Erwerb der Mitgliedschaft}
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\begin{enumerate}
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\item Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische
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Person werden, die seine Ziele unterstützt.
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\item Es gibt drei Arten der Mitgliedschaft:
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\begin{enumerate}
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\item Ordentliche Mitgliedschaft
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\item Fördermitgliedschaft
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\item Ehrenmitgliedschaft
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\end{enumerate}
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\item Fördermitglieder haben bei der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
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\item Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich
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besondere Verdienste um den Verein oder um die von ihm
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verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
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Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte
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eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen
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befreit.
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\item Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
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\item Jedes Mitglied muss bei Eintritt in den Verein oder Änderung
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der E-Mail-Adresse dem Vorstand schriftlich oder fernschriftlich
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eine E-Mail-Adresse mitteilen, unter der es zu erreichen ist.
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\end{enumerate}
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\item \emp{Beendigung der Mitgliedschaft}
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\begin{enumerate}
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\item Die Mitgliedschaft endet
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\begin{enumerate}
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\item Mit dem Tod des Mitglieds,
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\item durch freiwilligen Austritt,
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\item durch Ausschluss aus dem Verein,
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\item bei juristischen Personen bei deren Auflösung.
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\end{enumerate}
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\item Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Quartalsende möglich. Er
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erfolgt durch schriftliche oder fernschriftliche Erklärung gegenüber dem
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Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen.
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\item Sollte durch eine Änderung der Beitragsordnung der zu zahlende Beitrag
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steigen, können Mitglieder innerhalb von vier Wochen ihre Mitgliedschaft
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fristlos beenden.
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\item Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins
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schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 6
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Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit
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sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss acht
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Wochen vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung
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bzw. Stellungnahme gegeben werden. Gegen den
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Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von vier Wochen
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nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über
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den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.
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\end{enumerate}
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\item \emp{Beiträge}
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Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der
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Mitgliederversammlung.
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\item \emp{Organe des Vereins} sind
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\begin{enumerate}
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\item Der Vorstand,
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\item die Mitgliederversammlung.
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\end{enumerate}
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\vspace{10mm}
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\item \emp{Der Vorstand}
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\begin{enumerate}
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\item Der Vorstand besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern: 1. Vorsitzender,
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2. Vorsitzender/Schriftführer, Kassenwart sowie bis zu zwei
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Beisitzern.
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\item Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese
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Geschäftsordnung darf der Satzung nicht widersprechen und bei
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Punkten, die davon nicht erfasst werden, hält sich der Vorstand an
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die Satzung.
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\item Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und
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außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
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vertretungsberechtigt.
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\item Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer
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von einem Jahr gewählt. Der Vorstand wird von der
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Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt. Die
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jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer
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Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
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\item In den Vorstand dürfen nur natürliche Personen gewählt werden,
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die in der Mitgliederversammlung wahlberechtigt sind.
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\item Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des
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Vereins. Der Vorstand kann für die Geschäfte der laufenden
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Verwaltung einen Geschäftsführer bestellen. Dieser ist berechtigt,
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||||
an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme
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teilzunehmen.
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\item Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens einmal
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statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den
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Vorstandsvorsitzenden schriftlich, fernmündlich oder
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fernschriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von
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mindestens 7 Tagen.
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\item Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
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Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder
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2. Vorsitzende, anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet
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die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei
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Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, oder
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bei dessen Abwesenheit die Stimme des 2. Vorsitzenden.
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\item Beschlüsse des Vorstands können auch schriftlich,
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fernschriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle
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Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren
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schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich erklären.
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\end{enumerate}
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\item \emp{Mitgliederversammlung}
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\begin{enumerate}
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\item Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich
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einzuberufen. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden
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geleitet.
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\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen,
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wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung
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von 25\% der Vereinsmitglieder schriftlich oder fernschriftlich
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und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
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\item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt
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fernschriftlich durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
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einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei
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gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit
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dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es
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||||
gilt das Absendedatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied
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als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins
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schriftlich oder fernschriftlich bekannt gegebene Adresse
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gerichtet ist.
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||||
\item Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende
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Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern
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bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen
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Vereinsorgan übertragen wurden. Ihr sind insbesondere die
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Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die
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Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich
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vorzulegen. Sie bestellt einen Rechnungsprüfer, die weder dem
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Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehört und
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auch nicht Angestellter des Vereins sein darf, um die Buchführung
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einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor
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der Mitgliederversammlung zu berichten. Die Mitgliederversammlung
|
||||
entscheidet z. B. auch über
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\begin{enumerate}
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||||
\item Wahl und Abwahl des Vorstandes,
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\item Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes,
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\item Aufgaben des Vereins,
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||||
\item Beteiligung an Gesellschaften,
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\item Aufnahme von Darlehen ab EUR 10.000,
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||||
\item Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich,
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\item Mitgliedsbeiträge,
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\item Satzungsänderungen,
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||||
\item Auflösung des Vereins.
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\end{enumerate}
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||||
\item Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als
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30\% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bei
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Beschlussunfähigkeit lädt der Vorstand umgehend zu einer
|
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zweiten Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung ein. Diese ist
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unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf
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diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.
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\item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher
|
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Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der
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||||
1. Vorsitzende. Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds
|
||||
geheim durchgeführt werden, sonstige Wahlen nach Beschluss des
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Vorstandes oder der Mitgliederversammlung.
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||||
\item Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder, die mit ihren
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||||
Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind.
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||||
\end{enumerate}
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||||
\item \emp{Satzungsänderung}
|
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\begin{enumerate}
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||||
\item Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur
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||||
abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in
|
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der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der
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Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue
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Satzungstext beigefügt worden waren.
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||||
\item Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder
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Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der
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Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen
|
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allen Vereinsmitgliedern alsbald elektronisch mitgeteilt werden.
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||||
\item Beschlüsse zur Änderung der Satzung bedürfen einer
|
||||
$\frac23$-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item \emp{Beurkundung von Beschlüssen}
|
||||
|
||||
Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen erfassten
|
||||
Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand zu
|
||||
unterzeichnen.
|
||||
|
||||
\item \emp{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine $\frac
|
||||
34$-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden
|
||||
Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger
|
||||
Ankündigung, die vier Wochen im Voraus getätigt wurde, in der
|
||||
Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.
|
||||
\item Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall
|
||||
steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an an
|
||||
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere
|
||||
steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und
|
||||
ausschließlich zum Zweck der Volksbildung zu verwenden hat.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\end{document}
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