Änderunge nAmtsgericht
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commit
1df87699b5
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Satzung.tex
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Satzung.tex
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teilzunehmen.
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teilzunehmen.
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\item Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens einmal
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\item Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens einmal
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statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den
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statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den
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Vorstandsvorsitzenden schriftlich, fernmündlich oder
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Vorstandsvorsitzenden mündlich oder in Textform unter Einhaltung
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fernschriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von
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einer Einladungsfrist von mindestens 7 Tagen.
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mindestens 7 Tagen.
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\item Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
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\item Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
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Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder
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Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder
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2. Vorsitzende, anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet
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2. Vorsitzende, anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet
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Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren
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Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren
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schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich erklären.
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schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich erklären.
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\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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\item \emp{Mitgliederversammlung}
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\item \emp{Mitgliederversammlung}
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\begin{enumerate}
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\begin{enumerate}
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\item Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich
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\item Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich
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einzuberufen. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden
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einzuberufen. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden
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geleitet.
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geleitet.
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\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen,
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\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen,
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wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung
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wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung
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von 25\% der Vereinsmitglieder schriftlich oder fernschriftlich
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von 25\% der Vereinsmitglieder in Textform und unter Angabe des
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und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
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Zweckes und der Gründe verlangt wird.
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\item Die Mitgliederversammlung kann als Präsenzveranstaltung oder in
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\item Die Mitgliederversammlung kann als Präsenzveranstaltung oder in
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virtueller Form mittels elektronischer Echtzeitkommunikation oder als
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virtueller Form mittels elektronischer Echtzeitkommunikation oder als
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gemischte Versammlung aus persönlich Anwesenden und elektronisch
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gemischte Versammlung aus persönlich Anwesenden und elektronisch
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zugeschalteten Teilnehmern durchgeführt werden. Die Ver\-sammlungsleitung
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zugeschalteten Teilnehmern durchgeführt werden. Die Ver\-sammlungsleitung
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stellt dafür ein geeignetes Onlinekonferenzsystem zur Verfügung. Für
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stellt dafür ein geeignetes Onlinekonferenzsystem zur Verfügung. Die
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nicht-öffentliche Versammlungen wird der Zugang zum Konferenzsystem durch
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Zugangsdaten zum Konferenzsystem werden den Teilnehmern spätestens 24
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technische Maßnahmen auf die eingeladenen Mitglieder beschränkt. Über die
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Stunden vor Versammlungsbeginn in Textform mitgeteilt.
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Form der Versammlung entscheidet der Vorstand.
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Für nicht-öffentliche Versammlungen wird der Zugang zum Konferenzsystem
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durch technische Maßnahmen auf die eingeladenen Mitglieder beschränkt.
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Über die Form der Versammlung entscheidet der Vorstand.
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\item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt
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\item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt
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fernschriftlich durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
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in Textform durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
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einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei
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einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei
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gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit
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gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit
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dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es
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dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es
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gilt das Absendedatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied
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gilt das Absendedatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied
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als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins
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als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins
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schriftlich oder fernschriftlich bekannt gegebene Adresse
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in Textform bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
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gerichtet ist.
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\item Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende
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\item Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende
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Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern
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Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern
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bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen
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bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen
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328
Satzung_diff.tex
Normal file
328
Satzung_diff.tex
Normal file
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@ -0,0 +1,328 @@
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\documentclass[a4paper]{article}
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%DIF LATEXDIFF DIFFERENCE FILE
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%DIF DEL Satzung_old.tex Tue Jan 17 05:46:24 2023
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%DIF ADD Satzung.tex Sat Mar 4 18:22:20 2023
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\usepackage{german}
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\usepackage[utf8]{inputenc}
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\usepackage{enumerate}
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\usepackage{color}
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\usepackage{ulem}
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\setlength{\textwidth}{15cm}
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\addtolength{\oddsidemargin}{-1.5cm}
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\newcommand{\emp}[1]{\textsf{\textbf{#1}}}
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\title{Imaginärraum Vereinssatzung}
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\author{}
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\date{}
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\hyphenation{URNIX}
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%DIF PREAMBLE EXTENSION ADDED BY LATEXDIFF
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%DIF UNDERLINE PREAMBLE %DIF PREAMBLE
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\RequirePackage[normalem]{ulem} %DIF PREAMBLE
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\RequirePackage{color}\definecolor{RED}{rgb}{1,0,0}\definecolor{BLUE}{rgb}{0,0,1} %DIF PREAMBLE
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|
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%DIF SAFE PREAMBLE %DIF PREAMBLE
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\providecommand{\DIFmodend}{} %DIF PREAMBLE
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|
\providecommand{\DIFdelendFL}{} %DIF PREAMBLE
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|
%DIF LISTINGS PREAMBLE %DIF PREAMBLE
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|
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\RequirePackage{color} %DIF PREAMBLE
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\lstdefinelanguage{DIFcode}{ %DIF PREAMBLE
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|
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|
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|
moredelim=[il][\color{blue}\uwave]{\%DIF\ >\ } %DIF PREAMBLE
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||||||
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} %DIF PREAMBLE
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|
\lstdefinestyle{DIFverbatimstyle}{ %DIF PREAMBLE
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language=DIFcode, %DIF PREAMBLE
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basicstyle=\ttfamily, %DIF PREAMBLE
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columns=fullflexible, %DIF PREAMBLE
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keepspaces=true %DIF PREAMBLE
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\lstnewenvironment{DIFverbatim}{\lstset{style=DIFverbatimstyle}}{} %DIF PREAMBLE
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\lstnewenvironment{DIFverbatim*}{\lstset{style=DIFverbatimstyle,showspaces=true}}{} %DIF PREAMBLE
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%DIF END PREAMBLE EXTENSION ADDED BY LATEXDIFF
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\begin{document}
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|
\maketitle
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\begin{enumerate}[§ 1.]
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|
\item \emp{Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr}
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\begin{enumerate}
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|
\item Der Verein trägt den Namen Imaginärraum.
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|
\item Er hat seinen Sitz in Bayreuth.
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|
\item Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt
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danach den Zusatz ``e.V.''
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|
\item Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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||||||
|
\end{enumerate}
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|
\item \emp{Vereinszweck}
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|
\begin{enumerate}
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|
\item Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und
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Wissenschaft.
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\item Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
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\begin{enumerate}
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|
\item den freien, interdisziplinären Austausch von Wissen auf
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dem Gebiet der Informatik, der Technik nebst den Natur- und
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||||||
|
Gesellschaftswissenschaften, auch durch die Herausgabe von
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||||||
|
frei zugänglichen Schriften und Büchern in elektronischer
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||||||
|
Form;
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\item die Organisation, Durchführung und Unterstützung von
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Informationsveranstaltungen, Workshops, Seminaren und
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Konferenzen zur
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\begin{enumerate}
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|
\item Förderung der Technik- und Medienkompetenz von
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Jugendlichen und Erwachsenen;
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\item Aufklärung über Risiken und Gefahren von digitaler
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Technik, Medien und Datennetzen, aber gleichfalls auch zur
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Aufklärung über deren Potentiale für die gesellschaftliche,
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|
kulturelle, demokratische, technologische und
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||||||
|
wirtschaftliche Entwicklung und die sich damit eröffnenden
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|
individuellen und zivilgesellschaftlichen
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||||||
|
Entfaltungsmöglichkeiten;
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||||||
|
\end{enumerate}
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||||||
|
\item die Förderung von schöpferisch-kritischem Umgang mit
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Technologie sowie den interdisziplinären Austausch darüber;
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||||||
|
\item den Betrieb und die Unterhaltung eines Hackerspaces;
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|
\item den Austausch mit anderen nationalen und internationalen
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Gruppierungen, deren Zwecke und Ziele mit denen des Vereins
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vereinbar sind.
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|
\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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\item \emp{Selbstlosigkeit}
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\begin{enumerate}
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\item Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
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gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ``Steuerbegünstigte
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Zwecke'' § 51 ff. AO und § 10b EStG.
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|
\item Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster
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Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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|
\item Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
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verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als
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Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
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|
\item Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der
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Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
|
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|
Vergütungen begünstigt werden.
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||||||
|
\end{enumerate}
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|
\item \emp{Erwerb der Mitgliedschaft}
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\begin{enumerate}
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|
\item Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische
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Person werden, die seine Ziele unterstützt.
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\item Es gibt drei Arten der Mitgliedschaft:
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\begin{enumerate}
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|
\item Ordentliche Mitgliedschaft
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\item Fördermitgliedschaft
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||||||
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\item Ehrenmitgliedschaft
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\end{enumerate}
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|
\item Fördermitglieder haben bei der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
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\item Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich
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besondere Verdienste um den Verein oder um die von ihm
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verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
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Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte
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eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen
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befreit.
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\item Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
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\item Jedes Mitglied muss bei Eintritt in den Verein oder Änderung
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der E-Mail-Adresse dem Vorstand schriftlich oder fernschriftlich
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eine E-Mail-Adresse mitteilen, unter der es zu erreichen ist.
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\end{enumerate}
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|
\item \emp{Beendigung der Mitgliedschaft}
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\begin{enumerate}
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|
\item Die Mitgliedschaft endet
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\begin{enumerate}
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\item Mit dem Tod des Mitglieds,
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\item durch freiwilligen Austritt,
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\item durch Ausschluss aus dem Verein,
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\item bei juristischen Personen bei deren Auflösung.
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|
\end{enumerate}
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\item Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Quartalsende möglich. Er
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erfolgt durch schriftliche oder fernschriftliche Erklärung gegenüber dem
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Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen.
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\item Sollte durch eine Änderung der Beitragsordnung der zu zahlende Beitrag
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steigen, können Mitglieder innerhalb von vier Wochen ihre Mitgliedschaft
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fristlos beenden.
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\item Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins
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schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 6
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Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit
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sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss acht
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Wochen vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung
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bzw. Stellungnahme gegeben werden. Gegen den
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Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von vier Wochen
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nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über
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den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.
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\end{enumerate}
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\item \emp{Beiträge}
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Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der
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Mitgliederversammlung.
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\item \emp{Organe des Vereins} sind
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\begin{enumerate}
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|
\item Der Vorstand,
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|
\item die Mitgliederversammlung.
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\end{enumerate}
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\vspace{10mm}
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|
\item \emp{Der Vorstand}
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\begin{enumerate}
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\item Der Vorstand besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern: 1. Vorsitzender,
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|
2. Vorsitzender/Schriftführer, Kassenwart sowie bis zu zwei
|
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|
Beisitzern.
|
||||||
|
\item Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese
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|
Geschäftsordnung darf der Satzung nicht widersprechen und bei
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|
Punkten, die davon nicht erfasst werden, hält sich der Vorstand an
|
||||||
|
die Satzung.
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|
\item Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und
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|
außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
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vertretungsberechtigt.
|
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|
\item Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer
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von einem Jahr gewählt. Der Vorstand wird von der
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|
Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt. Die
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|
jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer
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|
Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
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|
\item In den Vorstand dürfen nur natürliche Personen gewählt werden,
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|
die in der Mitgliederversammlung wahlberechtigt sind.
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|
\item Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des
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|
Vereins. Der Vorstand kann für die Geschäfte der laufenden
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|
Verwaltung einen Geschäftsführer bestellen. Dieser ist berechtigt,
|
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|
an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme
|
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teilzunehmen.
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|
\item Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens einmal
|
||||||
|
statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den
|
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|
Vorstandsvorsitzenden \DIFdelbegin \DIFdel{schriftlich, fernmündlich oder fernschriftlich }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{mündlich oder in Textform }\DIFaddend unter Einhaltung
|
||||||
|
einer Einladungsfrist von mindestens 7 Tagen.
|
||||||
|
\item Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
|
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|
Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder
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||||||
|
2. Vorsitzende, anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet
|
||||||
|
die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei
|
||||||
|
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, oder
|
||||||
|
bei dessen Abwesenheit die Stimme des 2. Vorsitzenden.
|
||||||
|
\item Beschlüsse des Vorstands können auch schriftlich,
|
||||||
|
fernschriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle
|
||||||
|
Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren
|
||||||
|
schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich erklären.
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\DIFaddbegin
|
||||||
|
|
||||||
|
\DIFaddend \item \emp{Mitgliederversammlung}
|
||||||
|
\begin{enumerate}
|
||||||
|
\item Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich
|
||||||
|
einzuberufen. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden
|
||||||
|
geleitet.
|
||||||
|
\DIFaddbegin
|
||||||
|
|
||||||
|
\DIFaddend \item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen,
|
||||||
|
wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung
|
||||||
|
von 25\% der Vereinsmitglieder \DIFdelbegin \DIFdel{schriftlich oder fernschriftlich
|
||||||
|
}\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{in Textform }\DIFaddend und unter Angabe des
|
||||||
|
Zweckes und der Gründe verlangt wird.
|
||||||
|
\DIFaddbegin
|
||||||
|
|
||||||
|
\DIFaddend \item Die \DIFaddbegin \DIFadd{Mitgliederversammlung kann als Präsenzveranstaltung oder in
|
||||||
|
virtueller Form mittels elektronischer Echtzeitkommunikation oder als
|
||||||
|
gemischte Versammlung aus persönlich Anwesenden und elektronisch
|
||||||
|
zugeschalteten Teilnehmern durchgeführt werden. Die Ver\-sammlungsleitung
|
||||||
|
stellt dafür ein geeignetes Onlinekonferenzsystem zur Verfügung. Die
|
||||||
|
Zugangsdaten zum Konferenzsystem werden den Teilnehmern spätestens 24
|
||||||
|
Stunden vor Versammlungsbeginn in Textform mitgeteilt.
|
||||||
|
Für nicht-öffentliche Versammlungen wird der Zugang zum Konferenzsystem
|
||||||
|
durch technische Maßnahmen auf die eingeladenen Mitglieder beschränkt.
|
||||||
|
Über die Form der Versammlung entscheidet der Vorstand.
|
||||||
|
}
|
||||||
|
|
||||||
|
\item \DIFadd{Die }\DIFaddend Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt
|
||||||
|
\DIFdelbegin \DIFdel{fernschriftlich }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{in Textform }\DIFaddend durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
|
||||||
|
einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei
|
||||||
|
gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit
|
||||||
|
dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es
|
||||||
|
gilt das Absendedatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied
|
||||||
|
als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins
|
||||||
|
\DIFdelbegin \DIFdel{schriftlich oder fernschriftlich }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{in Textform }\DIFaddend bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
|
||||||
|
\DIFaddbegin
|
||||||
|
|
||||||
|
\DIFaddend \item Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende
|
||||||
|
Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern
|
||||||
|
bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen
|
||||||
|
Vereinsorgan übertragen wurden. Ihr sind insbesondere die
|
||||||
|
Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die
|
||||||
|
Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich
|
||||||
|
vorzulegen. Sie bestellt einen Rechnungsprüfer, die weder dem
|
||||||
|
Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehört und
|
||||||
|
auch nicht Angestellter des Vereins sein darf, um die Buchführung
|
||||||
|
einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor
|
||||||
|
der Mitgliederversammlung zu berichten. Die Mitgliederversammlung
|
||||||
|
entscheidet z. B. auch über
|
||||||
|
\begin{enumerate}
|
||||||
|
\item Wahl und Abwahl des Vorstandes,
|
||||||
|
\item Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes,
|
||||||
|
\item Aufgaben des Vereins,
|
||||||
|
\item Beteiligung an Gesellschaften,
|
||||||
|
\item Aufnahme von Darlehen ab EUR 10.000,
|
||||||
|
\item Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich,
|
||||||
|
\item Mitgliedsbeiträge,
|
||||||
|
\item Satzungsänderungen,
|
||||||
|
\item Auflösung des Vereins.
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\item Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als
|
||||||
|
30\% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bei
|
||||||
|
Beschlussunfähigkeit lädt der Vorstand umgehend zu einer
|
||||||
|
zweiten Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung ein. Diese ist
|
||||||
|
unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf
|
||||||
|
diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.
|
||||||
|
\item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher
|
||||||
|
Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende.
|
||||||
|
Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds geheim durchgeführt
|
||||||
|
werden, sonstige \DIFdelbegin \DIFdel{Wahlen }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{Abstimmungen }\DIFaddend nach Beschluss des Vorstandes oder der
|
||||||
|
Mitgliederversammlung\DIFaddbegin \DIFadd{.
|
||||||
|
Für geheime Abstimmungen bei virtuell oder in gemischter Form abgehaltene Versammlungen stellt die
|
||||||
|
Versammlungsleitung ein geeignetes elektroni\-sches Abstimmungssystem
|
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|
zu Verfügung}\DIFaddend .
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\item Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder, die mit ihren
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Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind.
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\end{enumerate}
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\item \emp{Satzungsänderung}
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\begin{enumerate}
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\item Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur
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abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in
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der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der
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Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue
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Satzungstext beigefügt worden waren.
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\item Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder
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Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der
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Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen
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allen Vereinsmitgliedern alsbald elektronisch mitgeteilt werden.
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\item Beschlüsse zur Änderung der Satzung bedürfen einer
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$\frac{2}{3}$-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
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\end{enumerate}
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\item \emp{Beurkundung von Beschlüssen}
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Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen erfassten
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Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand zu
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unterzeichnen.
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\item \emp{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung}
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\begin{enumerate}
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\item Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine $\frac
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34$-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden
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Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger
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Ankündigung, die vier Wochen im Voraus getätigt wurde, in der
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Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.
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\item Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall
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steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an an
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eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere
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steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und
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|
ausschließlich zum Zweck der Volksbildung zu verwenden hat.
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\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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|
\end{document}
|
266
Satzung_old.tex
Normal file
266
Satzung_old.tex
Normal file
|
@ -0,0 +1,266 @@
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|
\documentclass[a4paper]{article}
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\usepackage{german}
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\usepackage[utf8]{inputenc}
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\usepackage{enumerate}
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\usepackage{color}
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\usepackage{ulem}
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\setlength{\textwidth}{15cm}
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\addtolength{\oddsidemargin}{-1.5cm}
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\newcommand{\emp}[1]{\textsf{\textbf{#1}}}
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\title{Imaginärraum Vereinssatzung}
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\author{}
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\date{}
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\hyphenation{URNIX}
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\begin{document}
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\maketitle
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\begin{enumerate}[§ 1.]
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|
\item \emp{Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr}
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\begin{enumerate}
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|
\item Der Verein trägt den Namen Imaginärraum.
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|
\item Er hat seinen Sitz in Bayreuth.
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|
\item Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt
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|
danach den Zusatz ``e.V.''
|
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|
\item Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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|
\end{enumerate}
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|
|
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|
\item \emp{Vereinszweck}
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||||||
|
\begin{enumerate}
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||||||
|
\item Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und
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|
Wissenschaft.
|
||||||
|
\item Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
|
||||||
|
\begin{enumerate}
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||||||
|
\item den freien, interdisziplinären Austausch von Wissen auf
|
||||||
|
dem Gebiet der Informatik, der Technik nebst den Natur- und
|
||||||
|
Gesellschaftswissenschaften, auch durch die Herausgabe von
|
||||||
|
frei zugänglichen Schriften und Büchern in elektronischer
|
||||||
|
Form;
|
||||||
|
\item die Organisation, Durchführung und Unterstützung von
|
||||||
|
Informationsveranstaltungen, Workshops, Seminaren und
|
||||||
|
Konferenzen zur
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|
\begin{enumerate}
|
||||||
|
\item Förderung der Technik- und Medienkompetenz von
|
||||||
|
Jugendlichen und Erwachsenen;
|
||||||
|
\item Aufklärung über Risiken und Gefahren von digitaler
|
||||||
|
Technik, Medien und Datennetzen, aber gleichfalls auch zur
|
||||||
|
Aufklärung über deren Potentiale für die gesellschaftliche,
|
||||||
|
kulturelle, demokratische, technologische und
|
||||||
|
wirtschaftliche Entwicklung und die sich damit eröffnenden
|
||||||
|
individuellen und zivilgesellschaftlichen
|
||||||
|
Entfaltungsmöglichkeiten;
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\item die Förderung von schöpferisch-kritischem Umgang mit
|
||||||
|
Technologie sowie den interdisziplinären Austausch darüber;
|
||||||
|
\item den Betrieb und die Unterhaltung eines Hackerspaces;
|
||||||
|
\item den Austausch mit anderen nationalen und internationalen
|
||||||
|
Gruppierungen, deren Zwecke und Ziele mit denen des Vereins
|
||||||
|
vereinbar sind.
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\item \emp{Selbstlosigkeit}
|
||||||
|
\begin{enumerate}
|
||||||
|
\item Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
|
||||||
|
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ``Steuerbegünstigte
|
||||||
|
Zwecke'' § 51 ff. AO und § 10b EStG.
|
||||||
|
\item Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster
|
||||||
|
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
|
||||||
|
\item Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
|
||||||
|
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als
|
||||||
|
Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
|
||||||
|
\item Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der
|
||||||
|
Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
|
||||||
|
Vergütungen begünstigt werden.
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\item \emp{Erwerb der Mitgliedschaft}
|
||||||
|
\begin{enumerate}
|
||||||
|
\item Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische
|
||||||
|
Person werden, die seine Ziele unterstützt.
|
||||||
|
\item Es gibt drei Arten der Mitgliedschaft:
|
||||||
|
\begin{enumerate}
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|
\item Ordentliche Mitgliedschaft
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||||||
|
\item Fördermitgliedschaft
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||||||
|
\item Ehrenmitgliedschaft
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||||||
|
\end{enumerate}
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||||||
|
\item Fördermitglieder haben bei der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
|
||||||
|
\item Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich
|
||||||
|
besondere Verdienste um den Verein oder um die von ihm
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||||||
|
verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
|
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|
Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte
|
||||||
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eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen
|
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befreit.
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||||||
|
\item Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
|
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|
\item Jedes Mitglied muss bei Eintritt in den Verein oder Änderung
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||||||
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der E-Mail-Adresse dem Vorstand schriftlich oder fernschriftlich
|
||||||
|
eine E-Mail-Adresse mitteilen, unter der es zu erreichen ist.
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\item \emp{Beendigung der Mitgliedschaft}
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||||||
|
\begin{enumerate}
|
||||||
|
\item Die Mitgliedschaft endet
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||||||
|
\begin{enumerate}
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||||||
|
\item Mit dem Tod des Mitglieds,
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\item durch freiwilligen Austritt,
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|
\item durch Ausschluss aus dem Verein,
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|
\item bei juristischen Personen bei deren Auflösung.
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||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\item Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Quartalsende möglich. Er
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||||||
|
erfolgt durch schriftliche oder fernschriftliche Erklärung gegenüber dem
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||||||
|
Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen.
|
||||||
|
\item Sollte durch eine Änderung der Beitragsordnung der zu zahlende Beitrag
|
||||||
|
steigen, können Mitglieder innerhalb von vier Wochen ihre Mitgliedschaft
|
||||||
|
fristlos beenden.
|
||||||
|
\item Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins
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||||||
|
schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 6
|
||||||
|
Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit
|
||||||
|
sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss acht
|
||||||
|
Wochen vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung
|
||||||
|
bzw. Stellungnahme gegeben werden. Gegen den
|
||||||
|
Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von vier Wochen
|
||||||
|
nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über
|
||||||
|
den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\item \emp{Beiträge}
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||||||
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Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der
|
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|
Mitgliederversammlung.
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|
\item \emp{Organe des Vereins} sind
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\begin{enumerate}
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||||||
|
\item Der Vorstand,
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||||||
|
\item die Mitgliederversammlung.
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||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\vspace{10mm}
|
||||||
|
\item \emp{Der Vorstand}
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||||||
|
\begin{enumerate}
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||||||
|
\item Der Vorstand besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern: 1. Vorsitzender,
|
||||||
|
2. Vorsitzender/Schriftführer, Kassenwart sowie bis zu zwei
|
||||||
|
Beisitzern.
|
||||||
|
\item Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese
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||||||
|
Geschäftsordnung darf der Satzung nicht widersprechen und bei
|
||||||
|
Punkten, die davon nicht erfasst werden, hält sich der Vorstand an
|
||||||
|
die Satzung.
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||||||
|
\item Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und
|
||||||
|
außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
|
||||||
|
vertretungsberechtigt.
|
||||||
|
\item Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer
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||||||
|
von einem Jahr gewählt. Der Vorstand wird von der
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|
Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt. Die
|
||||||
|
jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer
|
||||||
|
Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
|
||||||
|
\item In den Vorstand dürfen nur natürliche Personen gewählt werden,
|
||||||
|
die in der Mitgliederversammlung wahlberechtigt sind.
|
||||||
|
\item Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des
|
||||||
|
Vereins. Der Vorstand kann für die Geschäfte der laufenden
|
||||||
|
Verwaltung einen Geschäftsführer bestellen. Dieser ist berechtigt,
|
||||||
|
an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme
|
||||||
|
teilzunehmen.
|
||||||
|
\item Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens einmal
|
||||||
|
statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den
|
||||||
|
Vorstandsvorsitzenden schriftlich, fernmündlich oder
|
||||||
|
fernschriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von
|
||||||
|
mindestens 7 Tagen.
|
||||||
|
\item Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
|
||||||
|
Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder
|
||||||
|
2. Vorsitzende, anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet
|
||||||
|
die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei
|
||||||
|
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, oder
|
||||||
|
bei dessen Abwesenheit die Stimme des 2. Vorsitzenden.
|
||||||
|
\item Beschlüsse des Vorstands können auch schriftlich,
|
||||||
|
fernschriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle
|
||||||
|
Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren
|
||||||
|
schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich erklären.
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\item \emp{Mitgliederversammlung}
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||||||
|
\begin{enumerate}
|
||||||
|
\item Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich
|
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einzuberufen. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden
|
||||||
|
geleitet.
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||||||
|
\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen,
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|
wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung
|
||||||
|
von 25\% der Vereinsmitglieder schriftlich oder fernschriftlich
|
||||||
|
und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
|
||||||
|
\item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt
|
||||||
|
fernschriftlich durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
|
||||||
|
einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei
|
||||||
|
gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit
|
||||||
|
dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es
|
||||||
|
gilt das Absendedatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied
|
||||||
|
als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins
|
||||||
|
schriftlich oder fernschriftlich bekannt gegebene Adresse
|
||||||
|
gerichtet ist.
|
||||||
|
\item Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende
|
||||||
|
Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern
|
||||||
|
bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen
|
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|
Vereinsorgan übertragen wurden. Ihr sind insbesondere die
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|
Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die
|
||||||
|
Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich
|
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|
vorzulegen. Sie bestellt einen Rechnungsprüfer, die weder dem
|
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|
Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehört und
|
||||||
|
auch nicht Angestellter des Vereins sein darf, um die Buchführung
|
||||||
|
einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor
|
||||||
|
der Mitgliederversammlung zu berichten. Die Mitgliederversammlung
|
||||||
|
entscheidet z. B. auch über
|
||||||
|
\begin{enumerate}
|
||||||
|
\item Wahl und Abwahl des Vorstandes,
|
||||||
|
\item Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes,
|
||||||
|
\item Aufgaben des Vereins,
|
||||||
|
\item Beteiligung an Gesellschaften,
|
||||||
|
\item Aufnahme von Darlehen ab EUR 10.000,
|
||||||
|
\item Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich,
|
||||||
|
\item Mitgliedsbeiträge,
|
||||||
|
\item Satzungsänderungen,
|
||||||
|
\item Auflösung des Vereins.
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\item Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als
|
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|
30\% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bei
|
||||||
|
Beschlussunfähigkeit lädt der Vorstand umgehend zu einer
|
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|
zweiten Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung ein. Diese ist
|
||||||
|
unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf
|
||||||
|
diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.
|
||||||
|
\item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher
|
||||||
|
Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der
|
||||||
|
1. Vorsitzende. Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds
|
||||||
|
geheim durchgeführt werden, sonstige Wahlen nach Beschluss des
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||||||
|
Vorstandes oder der Mitgliederversammlung.
|
||||||
|
\item Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder, die mit ihren
|
||||||
|
Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind.
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\item \emp{Satzungsänderung}
|
||||||
|
\begin{enumerate}
|
||||||
|
\item Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur
|
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|
abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in
|
||||||
|
der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der
|
||||||
|
Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue
|
||||||
|
Satzungstext beigefügt worden waren.
|
||||||
|
\item Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder
|
||||||
|
Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der
|
||||||
|
Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen
|
||||||
|
allen Vereinsmitgliedern alsbald elektronisch mitgeteilt werden.
|
||||||
|
\item Beschlüsse zur Änderung der Satzung bedürfen einer
|
||||||
|
$\frac23$-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\item \emp{Beurkundung von Beschlüssen}
|
||||||
|
|
||||||
|
Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen erfassten
|
||||||
|
Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand zu
|
||||||
|
unterzeichnen.
|
||||||
|
|
||||||
|
\item \emp{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung}
|
||||||
|
\begin{enumerate}
|
||||||
|
\item Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine $\frac
|
||||||
|
34$-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden
|
||||||
|
Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger
|
||||||
|
Ankündigung, die vier Wochen im Voraus getätigt wurde, in der
|
||||||
|
Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.
|
||||||
|
\item Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall
|
||||||
|
steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an an
|
||||||
|
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere
|
||||||
|
steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und
|
||||||
|
ausschließlich zum Zweck der Volksbildung zu verwenden hat.
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\end{document}
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