From 265532bca536e02888de5425d7a09558d7af74ee Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Stephan Messlinger Date: Tue, 29 Nov 2022 18:37:38 +0100 Subject: [PATCH] Satzungsaenderung nach MV 2022 --- Satzung.tex | 17 ++++++++++++----- 1 file changed, 12 insertions(+), 5 deletions(-) diff --git a/Satzung.tex b/Satzung.tex index 224762e..7ba6905 100644 --- a/Satzung.tex +++ b/Satzung.tex @@ -81,16 +81,23 @@ \begin{enumerate} \item Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die seine Ziele unterstützt. - \item Jedes Mitglied muss bei Eintritt in den Verein oder Änderung - der E-Mail-Adresse dem Vorstand schriftlich oder fernschriftlich - eine E-Mail-Adresse mitteilen, unter der es zu erreichen ist. - \item Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. + \item Es gibt drei Arten der Mitgliedschaft: + \begin{enumerate} + \item Ordentliche Mitgliedschaft + \item Fördermitgliedschaft + \item Ehrenmitgliedschaft + \end{enumerate} + \item Fördermitglieder haben bei der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht. \item Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit. + \item Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. + \item Jedes Mitglied muss bei Eintritt in den Verein oder Änderung + der E-Mail-Adresse dem Vorstand schriftlich oder fernschriftlich + eine E-Mail-Adresse mitteilen, unter der es zu erreichen ist. \end{enumerate} \item \emp{Beendigung der Mitgliedschaft} \begin{enumerate} @@ -177,7 +184,7 @@ und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird. \item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt fernschriftlich durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung - einer Einladungsfrist von mindestens vier Wochen bei + einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es gilt das Absendedatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied