Restliche Satzungsaenderungen aus der MV
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Satzung.tex
12
Satzung.tex
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@ -216,17 +216,17 @@
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\item Auflösung des Vereins.
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\end{enumerate}
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\item Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als
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30\% der Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit lädt
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der Vorstand umgehend zu einer zweiten Mitgliederversammlung mit
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gleicher Tagesordnung ein. Diese ist unabhängig von der Zahl der
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anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf diesen Umstand ist mit
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der Einladung hinzuweisen.
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30\% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bei
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Beschlussunfähigkeit lädt der Vorstand umgehend zu einer
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zweiten Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung ein. Diese ist
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unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf
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diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.
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\item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher
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Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der
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1. Vorsitzende. Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds
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geheim durchgeführt werden, sonstige Wahlen nach Beschluss des
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Vorstandes oder der Mitgliederversammlung.
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\item Stimmberechtigt sind Mitglieder, die mit ihren
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\item Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder, die mit ihren
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Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind.
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\end{enumerate}
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\item \emp{Satzungsänderung}
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