From 2ff5155dab8b7d0bbe79370848d65b9e58271c79 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Valentin Ochs Date: Fri, 1 Sep 2017 11:26:21 +0200 Subject: [PATCH] Initial commit --- Satzung.tex | 253 ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ 1 file changed, 253 insertions(+) create mode 100644 Satzung.tex diff --git a/Satzung.tex b/Satzung.tex new file mode 100644 index 0000000..032b464 --- /dev/null +++ b/Satzung.tex @@ -0,0 +1,253 @@ +\documentclass{article} + +\usepackage{german} +\usepackage[utf8]{inputenc} +\usepackage{enumerate} +\usepackage{color} +\usepackage{ulem} + +\setlength{\textwidth}{15cm} +\setlength{\textheight}{24cm} +\addtolength{\topmargin}{-2cm} +\addtolength{\oddsidemargin}{-1.5cm} + +\newcommand{\emp}[1]{\textsf{\textbf{#1}}} + +\title{Vereinssatzung} +\author{} +\date{} + +\hyphenation{URNIX} + +\begin{document} +\maketitle + +\begin{enumerate}[§ 1.] +\item \emp{Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr} + \begin{enumerate} + \item Der Verein trägt den Namen Imaginärraum. + \item Er hat seinen Sitz in Bayreuth. + \item Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz ``e.V.'' + \item Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. + \end{enumerate} + +\item \emp{Vereinszweck} + \begin{enumerate} + \item Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Integration + neuer Techniken und Medien in die Gesellschaft, die Aufklärung + über Techniken, Risiken und Gefahren dieser Medien sowie die + Wahrung der Menschenrechte und des Verbraucherschutzes in + Computernetzen. Durch die genannten Zwecke sollen Kultur, + Bildung und Wissenschaft gefördert werden. + \item Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: + \begin{enumerate} + \item Pflege und Intensivierung des Erfahrungs- und + Informationsaustausches zu Themen moderner + Kommunikationsmöglichkeiten durch z.B. öffentliche Treffen, + Diskussionsforen, Kongresse, Symposien, Tagungen usw. + \item Vorbereitung, Durchführung oder Förderung von sonstigen + Veranstaltungen zur Volks- und Berufsbildung für + Mitarbeiter, Angehörige oder andere Betroffene + (Vertragspartner, Kunden, Endverbraucher u.a.) von + Telekommunikationseinrichtungen (Kurse, Seminare, Workshops + usw.) + \item Dialog und Kooperation mit technischen und kulturellen + Einrichtungen vor allem der Früherziehung, Bildung, + Weiterbildung und Praxis + \item Hilfestellung bei technischen und organisatorischen + Fragen + \item Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit + Technologie + \end{enumerate} + \end{enumerate} +\item \emp{Selbstlosigkeit} + \begin{enumerate} + \item Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar + gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ``Steuerbegünstigte + Zwecke'' § 51 ff. AO und § 10b EStG. + \item Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster + Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. + \item Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke + verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft + als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. + \item Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der + Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe + Vergütungen begünstigt werden. + \end{enumerate} +\item \emp{Erwerb der Mitgliedschaft} + \begin{enumerate} + \item Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische + Person werden, die seine Ziele unterstützt. + \item Jedes Mitglied muss bei Eintritt in den Verein oder Änderung + der E-Mail-Adresse dem Vorstand schriftlich oder fernschriftlich + eine E-Mail-Adresse mitteilen, unter der es zu erreichen ist. + \item Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. + \item Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich + besondere Verdienste um den Verein oder um die von ihm + verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu + Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte + eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen + befreit. + \end{enumerate} +\item \emp{Beendigung der Mitgliedschaft} + \begin{enumerate} + \item Die Mitgliedschaft endet + \begin{enumerate} + \item Mit dem Tod des Mitglieds, + \item durch freiwilligen Austritt, + \item durch Ausschluss aus dem Verein, + \item bei juristischen Personen bei deren Auflösung. + \end{enumerate} + \item Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Ende des + Geschäftsjahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche oder + fernschriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden unter + Einhaltung einer Frist von vier Wochen. + \item Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins + schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 6 + Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit + sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss acht + Wochen vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung + bzw. Stellungnahme gegeben werden. Gegen den + Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von vier Wochen + nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über + den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet. + \end{enumerate} +\item \emp{Beiträge} + + Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der + Mitgliederversammlung. +\item \emp{Organe des Vereins} sind + \begin{enumerate} + \item Der Vorstand, + \item die Mitgliederversammlung. + \end{enumerate} +\item \emp{Der Vorstand} + \begin{enumerate} + \item Der Vorstand besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern: 1. Vorsitzender, + 2. Vorsitzender/Schriftführer, Kassenwart sowie bis zu zwei + Beisitzern. + \item Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese + Geschäftsordnung darf der Satzung nicht widersprechen und bei + Punkten, die davon nicht erfasst werden, hält sich der Vorstand an + die Satzung. + \item Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und + außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam + vertretungsberechtigt. + \item Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer + von einem Jahr gewählt. Der Vorstand wird von der + Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt. Die + jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer + Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind. + \item In den Vorstand dürfen nur natürliche Personen gewählt werden, + die in der Mitgliederversammlung wahlberechtigt sind. + \item Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des + Vereins. Der Vorstand kann für die Geschäfte der laufenden + Verwaltung einen Geschäftsführer bestellen. Dieser ist berechtigt, + an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme + teilzunehmen. + \item Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens einmal + statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den + Vorstandsvorsitzenden schriftlich, fernmündlich oder + fernschriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von + mindestens 7 Tagen. + \item Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei + Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder + 2. Vorsitzende, anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet + die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei + Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, oder + bei dessen Abwesenheit die Stimme des 2. Vorsitzenden. + \item Beschlüsse des Vorstands können auch schriftlich, + fernschriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle + Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren + schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich erklären. + \end{enumerate} +\item \emp{Mitgliederversammlung} + \begin{enumerate} + \item Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich + einzuberufen. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden + geleitet. + \item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, + wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung + von 25\% der Vereinsmitglieder schriftlich oder fernschriftlich + und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird. + \item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt + fernschriftlich durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung + einer Einladungsfrist von mindestens vier Wochen bei + gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit + dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es + gilt das Absendedatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied + als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins + schriftlich oder fernschriftlich bekannt gegebene Adresse + gerichtet ist. + \item Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende + Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern + bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen + Vereinsorgan übertragen wurden. Ihr sind insbesondere die + Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die + Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich + vorzulegen. Sie bestellt einen Rechnungsprüfer, die weder dem + Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehört und + auch nicht Angestellter des Vereins sein darf, um die Buchführung + einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor + der Mitgliederversammlung zu berichten. Die Mitgliederversammlung + entscheidet z. B. auch über + \begin{enumerate} + \item Wahl und Abwahl des Vorstandes, + \item Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes, + \item Aufgaben des Vereins, + \item Beteiligung an Gesellschaften, + \item Aufnahme von Darlehen ab EUR 10.000, + \item Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich, + \item Mitgliedsbeiträge, + \item Satzungsänderungen, + \item Auflösung des Vereins. + \end{enumerate} + \item Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als + 30\% der Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit lädt + der Vorstand umgehend zu einer zweiten Mitgliederversammlung mit + gleicher Tagesordnung ein. Diese ist unabhängig von der Zahl der + anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf diesen Umstand ist mit + der Einladung hinzuweisen. + \item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher + Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der + 1. Vorsitzende. Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds + geheim durchgeführt werden, sonstige Wahlen nach Beschluss des + Vorstandes oder der Mitgliederversammlung. + \item Stimmberechtigt sind Mitglieder, die mit ihren + Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind. + \end{enumerate} +\item \emp{Satzungsänderung} + \begin{enumerate} + \item Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur + abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in + der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der + Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue + Satzungstext beigefügt worden waren. + \item Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder + Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der + Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen + allen Vereinsmitgliedern alsbald elektronisch mitgeteilt werden. + \item Beschlüsse zur Änderung der Satzung bedürfen einer + $\frac23$-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. + \end{enumerate} +\item \emp{Beurkundung von Beschlüssen} + + Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen erfassten + Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand zu + unterzeichnen. + +\item \emp{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung} + \begin{enumerate} + \item Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine $\frac + 34$-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden + Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger + Ankündigung, die vier Wochen im Voraus getätigt wurde, in der + Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden. + \item Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall + steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an an + eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere + steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und + ausschließlich zum Zweck der Volksbildung zu verwenden hat. + \end{enumerate} +\end{enumerate} +\end{document}