Merge pull request 'Satzung 2024, consistent naming' (#20) from Satzung_2024 into master
Reviewed-on: #20
This commit is contained in:
commit
39f2c65de1
BIN
iR_Satzung_2024-02-05.pdf
Normal file
BIN
iR_Satzung_2024-02-05.pdf
Normal file
Binary file not shown.
295
iR_Satzung_2024-02-05.tex
Normal file
295
iR_Satzung_2024-02-05.tex
Normal file
|
@ -0,0 +1,295 @@
|
||||||
|
\documentclass[a4paper,11pt]{article}
|
||||||
|
|
||||||
|
\usepackage{german}
|
||||||
|
\usepackage[utf8]{inputenc}
|
||||||
|
\usepackage{enumerate}
|
||||||
|
\usepackage{color}
|
||||||
|
\usepackage{ulem}
|
||||||
|
\usepackage{titling}
|
||||||
|
|
||||||
|
\setlength{\textwidth}{16cm}
|
||||||
|
\setlength{\textheight}{25.4cm}
|
||||||
|
\addtolength{\topmargin}{-2.7cm}
|
||||||
|
\addtolength{\oddsidemargin}{-2cm}
|
||||||
|
|
||||||
|
% title format
|
||||||
|
\addtolength{\droptitle}{-60pt} % get rid of space above title
|
||||||
|
\pretitle{\centering\huge}
|
||||||
|
\posttitle{\par\vskip 0.5em}
|
||||||
|
\predate{\centering\Large}
|
||||||
|
\postdate{\par\vskip 1em}
|
||||||
|
\preauthor{} % remove space for author (unused) from maketitle
|
||||||
|
\postauthor{}
|
||||||
|
|
||||||
|
\newcommand{\emp}[1]{\textsf{\textbf{#1}}}
|
||||||
|
|
||||||
|
\title{Imaginärraum Vereinssatzung}
|
||||||
|
\author{}
|
||||||
|
\date{05.02.2024}
|
||||||
|
|
||||||
|
\hyphenation{URNIX}
|
||||||
|
|
||||||
|
\begin{document}
|
||||||
|
\maketitle
|
||||||
|
|
||||||
|
\begin{enumerate}[§ 1.]
|
||||||
|
|
||||||
|
\item \emp{Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr}
|
||||||
|
\begin{enumerate}
|
||||||
|
\item Der Verein trägt den Namen Imaginärraum.
|
||||||
|
\item Er hat seinen Sitz in Bayreuth.
|
||||||
|
\item Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt
|
||||||
|
danach den Zusatz ``e.V.''
|
||||||
|
\item Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
|
||||||
|
\item \emp{Vereinszweck}
|
||||||
|
\begin{enumerate}
|
||||||
|
\item Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und
|
||||||
|
Wissenschaft sowie des Freifunks.
|
||||||
|
\item Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
|
||||||
|
\begin{enumerate}
|
||||||
|
\item den freien, interdisziplinären Austausch von Wissen auf
|
||||||
|
dem Gebiet der Informatik, der Technik nebst den Natur- und
|
||||||
|
Gesellschaftswissenschaften, auch durch die Herausgabe von
|
||||||
|
frei zugänglichen Schriften und Büchern in elektronischer
|
||||||
|
Form;
|
||||||
|
\item die Organisation, Durchführung und Unterstützung von
|
||||||
|
Informationsveranstaltungen, Workshops, Seminaren und
|
||||||
|
Konferenzen zur
|
||||||
|
\begin{enumerate}
|
||||||
|
\item Förderung der Technik- und Medienkompetenz von
|
||||||
|
Jugendlichen und Erwachsenen;
|
||||||
|
\item Aufklärung über Risiken und Gefahren von digitaler
|
||||||
|
Technik, Medien und Datennetzen, aber gleichfalls auch zur
|
||||||
|
Aufklärung über deren Potentiale für die gesellschaftliche,
|
||||||
|
kulturelle, demokratische, technologische und
|
||||||
|
wirtschaftliche Entwicklung und die sich damit eröffnenden
|
||||||
|
individuellen und zivilgesellschaftlichen
|
||||||
|
Entfaltungsmöglichkeiten;
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\item die Förderung von schöpferisch-kritischem Umgang mit
|
||||||
|
Technologie sowie den interdisziplinären Austausch darüber;
|
||||||
|
\item den Betrieb und die Unterhaltung eines Hackerspaces;
|
||||||
|
\item den Austausch mit anderen nationalen und internationalen
|
||||||
|
Gruppierungen, deren Zwecke und Ziele mit denen des Vereins
|
||||||
|
vereinbar sind.
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\item \emp{Selbstlosigkeit}
|
||||||
|
\begin{enumerate}
|
||||||
|
\item Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
|
||||||
|
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ``Steuerbegünstigte
|
||||||
|
Zwecke'' § 51 ff. AO und § 10b EStG.
|
||||||
|
\item Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster
|
||||||
|
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
|
||||||
|
\item Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
|
||||||
|
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als
|
||||||
|
Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
|
||||||
|
\item Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der
|
||||||
|
Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
|
||||||
|
Vergütungen begünstigt werden.
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\item \emp{Erwerb der Mitgliedschaft}
|
||||||
|
\begin{enumerate}
|
||||||
|
\item Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische
|
||||||
|
Person werden, die seine Ziele unterstützt.
|
||||||
|
\item Es gibt drei Arten der Mitgliedschaft:
|
||||||
|
\begin{enumerate}
|
||||||
|
\item Ordentliche Mitgliedschaft
|
||||||
|
\item Fördermitgliedschaft
|
||||||
|
\item Ehrenmitgliedschaft
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\item Fördermitglieder haben bei der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
|
||||||
|
\item Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich
|
||||||
|
besondere Verdienste um den Verein oder um die von ihm
|
||||||
|
verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
|
||||||
|
Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte
|
||||||
|
eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen
|
||||||
|
befreit.
|
||||||
|
\item Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
|
||||||
|
\item Jedes Mitglied muss bei Eintritt in den Verein oder Änderung
|
||||||
|
der E-Mail-Adresse dem Vorstand schriftlich oder fernschriftlich
|
||||||
|
eine E-Mail-Adresse mitteilen, unter der es zu erreichen ist.
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\item \emp{Beendigung der Mitgliedschaft}
|
||||||
|
\begin{enumerate}
|
||||||
|
\item Die Mitgliedschaft endet
|
||||||
|
\begin{enumerate}
|
||||||
|
\item Mit dem Tod des Mitglieds,
|
||||||
|
\item durch freiwilligen Austritt,
|
||||||
|
\item durch Ausschluss aus dem Verein,
|
||||||
|
\item bei juristischen Personen bei deren Auflösung.
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\item Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Quartalsende möglich. Er
|
||||||
|
erfolgt durch schriftliche oder fernschriftliche Erklärung gegenüber dem
|
||||||
|
Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen.
|
||||||
|
\item Sollte durch eine Änderung der Beitragsordnung der zu zahlende Beitrag
|
||||||
|
steigen, können Mitglieder innerhalb von vier Wochen ihre Mitgliedschaft
|
||||||
|
fristlos beenden.
|
||||||
|
\item Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins
|
||||||
|
schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 6
|
||||||
|
Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit
|
||||||
|
sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss acht
|
||||||
|
Wochen vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung
|
||||||
|
bzw. Stellungnahme gegeben werden. Gegen den
|
||||||
|
Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von vier Wochen
|
||||||
|
nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über
|
||||||
|
den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\item \emp{Beiträge}
|
||||||
|
|
||||||
|
Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der
|
||||||
|
Mitgliederversammlung.
|
||||||
|
\item \emp{Organe des Vereins} sind
|
||||||
|
\begin{enumerate}
|
||||||
|
\item Der Vorstand,
|
||||||
|
\item die Mitgliederversammlung.
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\vspace{10mm}
|
||||||
|
\item \emp{Der Vorstand}
|
||||||
|
\begin{enumerate}
|
||||||
|
\item Der Vorstand besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern: 1. Vorsitzender,
|
||||||
|
2. Vorsitzender/Schrift\-führer, Kassenwart sowie bis zu zwei
|
||||||
|
Beisitzern.
|
||||||
|
\item Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese
|
||||||
|
Geschäftsordnung darf der Satzung nicht widersprechen und bei
|
||||||
|
Punkten, die davon nicht erfasst werden, hält sich der Vorstand an
|
||||||
|
die Satzung.
|
||||||
|
\item Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und
|
||||||
|
außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
|
||||||
|
vertretungsberechtigt.
|
||||||
|
\item Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer
|
||||||
|
von einem Jahr gewählt. Der Vorstand wird von der
|
||||||
|
Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt. Die
|
||||||
|
jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer
|
||||||
|
Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
|
||||||
|
\item In den Vorstand dürfen nur natürliche Personen gewählt werden,
|
||||||
|
die in der Mitgliederversammlung wahlberechtigt sind.
|
||||||
|
\item Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des
|
||||||
|
Vereins. Der Vorstand kann für die Geschäfte der laufenden
|
||||||
|
Verwaltung einen Geschäftsführer bestellen. Dieser ist berechtigt,
|
||||||
|
an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme
|
||||||
|
teilzunehmen.
|
||||||
|
\item Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens einmal
|
||||||
|
statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den
|
||||||
|
Vorstandsvorsitzenden mündlich oder in Textform unter Einhaltung
|
||||||
|
einer Einladungsfrist von mindestens 7 Tagen.
|
||||||
|
\item Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
|
||||||
|
Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder
|
||||||
|
2. Vorsitzende, anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet
|
||||||
|
die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei
|
||||||
|
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, oder
|
||||||
|
bei dessen Abwesenheit die Stimme des 2. Vorsitzenden.
|
||||||
|
\item Beschlüsse des Vorstands können auch schriftlich,
|
||||||
|
fernschriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle
|
||||||
|
Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren
|
||||||
|
schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich erklären.
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
|
||||||
|
\item \emp{Mitgliederversammlung}
|
||||||
|
\begin{enumerate}
|
||||||
|
\item Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich
|
||||||
|
einzuberufen. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden
|
||||||
|
geleitet.
|
||||||
|
|
||||||
|
\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen,
|
||||||
|
wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung
|
||||||
|
von 25\% der Vereinsmitglieder in Textform und unter Angabe des
|
||||||
|
Zweckes und der Gründe verlangt wird.
|
||||||
|
|
||||||
|
\item Die Mitgliederversammlung kann als Präsenzveranstaltung oder in
|
||||||
|
virtueller Form mittels elektronischer Echtzeitkommunikation oder als
|
||||||
|
gemischte Versammlung aus persönlich Anwesenden und elektronisch
|
||||||
|
zugeschalteten Teilnehmern durchgeführt werden. Die Ver\-sammlungsleitung
|
||||||
|
stellt dafür ein geeignetes Onlinekonferenzsystem zur Verfügung. Die
|
||||||
|
Zugangsdaten zum Konferenzsystem werden den Teilnehmern spätestens 24
|
||||||
|
Stunden vor Versammlungsbeginn in Textform mitgeteilt.
|
||||||
|
Für nicht-öffentliche Versammlungen wird der Zugang zum Konferenzsystem
|
||||||
|
durch technische Maßnahmen auf die eingeladenen Mitglieder beschränkt.
|
||||||
|
Über die Form der Versammlung entscheidet der Vorstand.
|
||||||
|
|
||||||
|
\item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt
|
||||||
|
in Textform durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
|
||||||
|
einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei
|
||||||
|
gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit
|
||||||
|
dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es
|
||||||
|
gilt das Absendedatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied
|
||||||
|
als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins
|
||||||
|
in Textform bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
|
||||||
|
|
||||||
|
\item Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende
|
||||||
|
Vereinsorgan ist grund-sätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern
|
||||||
|
bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen
|
||||||
|
Vereinsorgan übertragen wurden. Ihr sind insbesondere die
|
||||||
|
Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die
|
||||||
|
Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich
|
||||||
|
vorzulegen. Sie bestellt einen Rechnungsprüfer, die weder dem
|
||||||
|
Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehört und
|
||||||
|
auch nicht Angestellter des Vereins sein darf, um die Buchführung
|
||||||
|
einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor
|
||||||
|
der Mitgliederversammlung zu berichten. Die Mitgliederversammlung
|
||||||
|
entscheidet z. B. auch über
|
||||||
|
\begin{enumerate}
|
||||||
|
\item Wahl und Abwahl des Vorstandes,
|
||||||
|
\item Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes,
|
||||||
|
\item Aufgaben des Vereins,
|
||||||
|
\item Beteiligung an Gesellschaften,
|
||||||
|
\item Aufnahme von Darlehen ab EUR 10.000,
|
||||||
|
\item Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich,
|
||||||
|
\item Mitgliedsbeiträge,
|
||||||
|
\item Satzungsänderungen,
|
||||||
|
\item Auflösung des Vereins.
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\item Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als
|
||||||
|
20\% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bei
|
||||||
|
Beschlussunfähigkeit lädt der Vorstand umgehend zu einer
|
||||||
|
zweiten Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung ein. Diese ist
|
||||||
|
unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf
|
||||||
|
diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.
|
||||||
|
\item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher
|
||||||
|
Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende.
|
||||||
|
Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds geheim durchgeführt
|
||||||
|
werden, sonstige Abstimmungen nach Beschluss des Vorstandes oder der
|
||||||
|
Mitgliederversammlung.
|
||||||
|
Für geheime Abstimmungen bei virtuell oder in gemischter Form abgehaltene
|
||||||
|
Versammlungen stellt die Versammlungsleitung ein geeignetes
|
||||||
|
elektroni\-sches Abstimmungssystem zu Verfügung.
|
||||||
|
\item Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder, die mit ihren
|
||||||
|
Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind.
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\item \emp{Satzungsänderung}
|
||||||
|
\begin{enumerate}
|
||||||
|
\item Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur
|
||||||
|
abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in
|
||||||
|
der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der
|
||||||
|
Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue
|
||||||
|
Satzungstext beigefügt worden waren.
|
||||||
|
\item Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder
|
||||||
|
Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der
|
||||||
|
Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen
|
||||||
|
allen Vereinsmitgliedern alsbald elektronisch mitgeteilt werden.
|
||||||
|
\item Beschlüsse zur Änderung der Satzung bedürfen einer
|
||||||
|
$\frac23$-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\item \emp{Beurkundung von Beschlüssen}
|
||||||
|
|
||||||
|
Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen erfassten
|
||||||
|
Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand zu
|
||||||
|
unterzeichnen.
|
||||||
|
|
||||||
|
\item \emp{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung}
|
||||||
|
\begin{enumerate}
|
||||||
|
\item Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine $\frac
|
||||||
|
34$-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden
|
||||||
|
Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger
|
||||||
|
Ankündigung, die vier Wochen im Voraus getätigt wurde, in der
|
||||||
|
Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.
|
||||||
|
\item Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall
|
||||||
|
steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an an
|
||||||
|
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere
|
||||||
|
steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und
|
||||||
|
ausschließlich zum Zweck der Volksbildung zu verwenden hat.
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
\end{document}
|
Loading…
Reference in New Issue
Block a user