diff --git a/Satzung.tex b/Satzung.tex index 224762e..b77599b 100644 --- a/Satzung.tex +++ b/Satzung.tex @@ -81,16 +81,23 @@ \begin{enumerate} \item Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die seine Ziele unterstützt. - \item Jedes Mitglied muss bei Eintritt in den Verein oder Änderung - der E-Mail-Adresse dem Vorstand schriftlich oder fernschriftlich - eine E-Mail-Adresse mitteilen, unter der es zu erreichen ist. - \item Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. + \item Es gibt drei Arten der Mitgliedschaft: + \begin{enumerate} + \item Ordentliche Mitgliedschaft + \item Fördermitgliedschaft + \item Ehrenmitgliedschaft + \end{enumerate} + \item Fördermitglieder haben bei der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht. \item Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit. + \item Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. + \item Jedes Mitglied muss bei Eintritt in den Verein oder Änderung + der E-Mail-Adresse dem Vorstand schriftlich oder fernschriftlich + eine E-Mail-Adresse mitteilen, unter der es zu erreichen ist. \end{enumerate} \item \emp{Beendigung der Mitgliedschaft} \begin{enumerate} @@ -126,6 +133,7 @@ \item Der Vorstand, \item die Mitgliederversammlung. \end{enumerate} +\vspace{10mm} \item \emp{Der Vorstand} \begin{enumerate} \item Der Vorstand besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern: 1. Vorsitzender, @@ -177,7 +185,7 @@ und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird. \item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt fernschriftlich durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung - einer Einladungsfrist von mindestens vier Wochen bei + einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es gilt das Absendedatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied @@ -208,17 +216,17 @@ \item Auflösung des Vereins. \end{enumerate} \item Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als - 30\% der Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit lädt - der Vorstand umgehend zu einer zweiten Mitgliederversammlung mit - gleicher Tagesordnung ein. Diese ist unabhängig von der Zahl der - anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf diesen Umstand ist mit - der Einladung hinzuweisen. + 30\% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bei + Beschlussunfähigkeit lädt der Vorstand umgehend zu einer + zweiten Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung ein. Diese ist + unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf + diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen. \item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende. Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds geheim durchgeführt werden, sonstige Wahlen nach Beschluss des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung. - \item Stimmberechtigt sind Mitglieder, die mit ihren + \item Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder, die mit ihren Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind. \end{enumerate} \item \emp{Satzungsänderung}