diff --git a/Satzung.tex b/Satzung.tex index b77599b..1196b8f 100644 --- a/Satzung.tex +++ b/Satzung.tex @@ -183,6 +183,15 @@ wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung von 25\% der Vereinsmitglieder schriftlich oder fernschriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird. + \item Die Mitgliederversammlung kann als Präsenzveranstaltung oder in + virtueller Form mittels elektronischer Echtzeitkommunikation oder als + gemischte Versammlung aus persönlich Anwesenden und elektronisch + zugeschalteten Teilnehmern durchgeführt werden. Die Versammlungsleitung + stellt dafür ein geeignetes Onlinekonferenzsystem zur Verfügung. Für + nicht-öffentliche Versammlungen wird der Zugang zum Konferenzsystem durch + technische Maßnahmen auf die eingeladenen Mitglieder beschränkt. Über die + Form Versammlung entscheidet der Vorstand. + \item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt fernschriftlich durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei @@ -222,10 +231,13 @@ unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen. \item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher - Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der - 1. Vorsitzende. Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds - geheim durchgeführt werden, sonstige Wahlen nach Beschluss des - Vorstandes oder der Mitgliederversammlung. + Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende. + Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds geheim durchgeführt + werden, sonstige Wahlen und Abstimmungen nach Beschluss des Vorstandes + oder der Mitgliederversammlung. + Für virtuell oder in gemischter Form abgehaltene Versammlungen stellt die + Versammlungsleitung dazu ein geeignetes elektronisches Abstimmungssystem + zu Verfügung. \item Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder, die mit ihren Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind. \end{enumerate}