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8f5da14e35
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7be31d8b3a
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@ -2,19 +2,18 @@
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\usepackage{german}
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\usepackage[utf8]{inputenc}
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\usepackage[T1]{fontenc}
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\usepackage{enumerate}
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\usepackage{color}
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\usepackage{ulem}
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\usepackage{geometry}
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\geometry{a4paper, lmargin=30mm, rmargin=30mm, top=25mm, bottom=30mm}
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\setlength{\textwidth}{15cm}
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\addtolength{\oddsidemargin}{-1.5cm}
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\newcommand{\emp}[1]{\textsf{\textbf{#1}}}
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\title{\vspace{-1.5cm}Beitragsordnung des Imaginärraum e.V.}
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\title{Beitragsordnung des Imaginärraum e.V.}
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\author{}
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\date{\vspace{-1cm}01.05.2019}
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\date{}
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\hyphenation{URNIX}
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@ -22,7 +21,7 @@
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\maketitle
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\begin{enumerate}[§ 1.]
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\item \emp{Beitragshöhen}
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\item \emp{Beitragshöhen}
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\begin{enumerate}
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\item Es gibt für Vollmitglieder zwei Beitragshöhen:
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\begin{enumerate}
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@ -37,41 +36,22 @@
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Quartalswechsel mit einer Frist von vier Wochen und ohne Angabe eines
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Grundes mitteilen.
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\end{enumerate}
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\item \emp{Fälligkeit der Beiträge}
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\item \emp{Fälligkeit der Beiträge}
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\begin{enumerate}
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\item Der Mitgliedsbeitrag ist zum letzten Tag des Monats fällig.
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\item Wenn ein neues Mitglied vor dem 15. eines Monats beitritt, ist für
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diesen Monat der volle Mitgliedsbeitrag fällig, ansonsten entfällt er.
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\end{enumerate}
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\item \emp{Aussetzung der Mitgliedsbeiträge} \par
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\item \emp{Aussetzung der Mitgliedsbeiträge}
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Der Vorstand kann beschließen, die Mitgliedsbeiträge befristet
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oder unbefristet aussetzen zu lassen. Die Mitglieder sind darüber
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sowie über die Wiedereinsetzung der Beiträge vier Wochen im Voraus
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zu informieren.
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\item \emp{Geltung der Beitragsordnung}
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\item \emp{Geltung der Beitragsordnung}
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\begin{enumerate}
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\item Die vorliegende Beitragsordnung gilt ab dem 1. Mai 2019.
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\item Die neue Beitragsordnung gilt ab dem 1. Mai 2019.
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\item Bestehende Mitglieder wählen bis zum ersten Mai ihre Beitragshöhe und
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teilen diese dem Vorstand mit.
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\end{enumerate}
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\item \emp{Kontoverbindung}
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\begin{enumerate}
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\item Die Mitgliedsbeiträge sind auf folgendes Konto zu überweisen:
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\begin{quote}
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Imaginärraum e.V.\\
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Deutsche Skatbank\\
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IBAN: DE92 8306 5408 0004 1573 62\\
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BIC: GENODEF1SLR\\
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Verwendungszweck: Mitgliedsbeitrag <Mitgliedsnr.>\\
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\end{quote}
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\item Damit die Eingänge der Mitgliedsbeiträge automatisch zugeordnet werden können, muss der Verwendungszweck einem der folgenden Formate entsprechen:
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\begin{itemize}
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\item Mitgliedsbeitrag <n> (z.B. Mitgliedsbeitrag 1)
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\item Mitgliedsbeitrag Mitgliedsnummer <n> (z.B. Mitgliedsbeitrag Mitgliedsnummer 23)
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\item Mitgliedsbeitrag \# <n> (z.B. Mitgliedsbeitrag \# 42)
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\end{itemize}
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wobei <n> durch die Mitgliedsnummer des Mitglieds zu ersetzen ist. Die Mitgliedsnummer wird bei Beitritt vergeben und kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden.
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\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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\end{document}
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30
Satzung.tex
30
Satzung.tex
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@ -81,23 +81,16 @@
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\begin{enumerate}
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\item Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische
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Person werden, die seine Ziele unterstützt.
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\item Es gibt drei Arten der Mitgliedschaft:
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\begin{enumerate}
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\item Ordentliche Mitgliedschaft
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\item Fördermitgliedschaft
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\item Ehrenmitgliedschaft
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\end{enumerate}
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\item Fördermitglieder haben bei der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
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\item Jedes Mitglied muss bei Eintritt in den Verein oder Änderung
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der E-Mail-Adresse dem Vorstand schriftlich oder fernschriftlich
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eine E-Mail-Adresse mitteilen, unter der es zu erreichen ist.
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\item Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
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\item Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich
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besondere Verdienste um den Verein oder um die von ihm
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verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
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Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte
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eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen
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befreit.
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\item Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
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||||
\item Jedes Mitglied muss bei Eintritt in den Verein oder Änderung
|
||||
der E-Mail-Adresse dem Vorstand schriftlich oder fernschriftlich
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||||
eine E-Mail-Adresse mitteilen, unter der es zu erreichen ist.
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\end{enumerate}
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\item \emp{Beendigung der Mitgliedschaft}
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\begin{enumerate}
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@ -133,7 +126,6 @@
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\item Der Vorstand,
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\item die Mitgliederversammlung.
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\end{enumerate}
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\vspace{10mm}
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\item \emp{Der Vorstand}
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\begin{enumerate}
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\item Der Vorstand besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern: 1. Vorsitzender,
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@ -185,7 +177,7 @@
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und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
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\item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt
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fernschriftlich durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
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einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei
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einer Einladungsfrist von mindestens vier Wochen bei
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gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit
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dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es
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gilt das Absendedatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied
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@ -216,17 +208,17 @@
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\item Auflösung des Vereins.
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\end{enumerate}
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\item Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als
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30\% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bei
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Beschlussunfähigkeit lädt der Vorstand umgehend zu einer
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zweiten Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung ein. Diese ist
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unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf
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diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.
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30\% der Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit lädt
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||||
der Vorstand umgehend zu einer zweiten Mitgliederversammlung mit
|
||||
gleicher Tagesordnung ein. Diese ist unabhängig von der Zahl der
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||||
anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf diesen Umstand ist mit
|
||||
der Einladung hinzuweisen.
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\item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher
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Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der
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1. Vorsitzende. Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds
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geheim durchgeführt werden, sonstige Wahlen nach Beschluss des
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Vorstandes oder der Mitgliederversammlung.
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\item Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder, die mit ihren
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\item Stimmberechtigt sind Mitglieder, die mit ihren
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Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind.
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\end{enumerate}
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\item \emp{Satzungsänderung}
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