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fb4697f92d
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72bb7fc49f
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Satzung.tex
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Satzung.tex
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@ -81,23 +81,16 @@
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\begin{enumerate}
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\begin{enumerate}
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\item Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische
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\item Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische
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Person werden, die seine Ziele unterstützt.
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Person werden, die seine Ziele unterstützt.
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\item Es gibt drei Arten der Mitgliedschaft:
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\item Jedes Mitglied muss bei Eintritt in den Verein oder Änderung
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der E-Mail-Adresse dem Vorstand schriftlich oder fernschriftlich
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\item Ordentliche Mitgliedschaft
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eine E-Mail-Adresse mitteilen, unter der es zu erreichen ist.
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\item Fördermitgliedschaft
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\item Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
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\item Ehrenmitgliedschaft
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\item Fördermitglieder haben bei der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
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\item Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich
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\item Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich
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besondere Verdienste um den Verein oder um die von ihm
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besondere Verdienste um den Verein oder um die von ihm
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verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
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verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
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Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte
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Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte
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eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen
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eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen
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befreit.
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befreit.
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\item Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
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\item Jedes Mitglied muss bei Eintritt in den Verein oder Änderung
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der E-Mail-Adresse dem Vorstand schriftlich oder fernschriftlich
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eine E-Mail-Adresse mitteilen, unter der es zu erreichen ist.
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\end{enumerate}
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\item \emp{Beendigung der Mitgliedschaft}
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\item \emp{Beendigung der Mitgliedschaft}
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\begin{enumerate}
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\begin{enumerate}
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@ -184,7 +177,7 @@
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und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
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und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
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\item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt
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\item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt
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fernschriftlich durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
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fernschriftlich durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
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einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei
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einer Einladungsfrist von mindestens vier Wochen bei
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gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit
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gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit
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dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es
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dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es
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gilt das Absendedatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied
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gilt das Absendedatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied
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