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\title{\vspace{-1.5cm}Beitragsordnung des Imaginärraum e.V.}
\author{}
\date{\vspace{-1cm}24.01.2023}
\date{\vspace{-1cm}01.05.2019}
\hyphenation{URNIX}

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@ -160,8 +160,9 @@
teilzunehmen.
\item Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens einmal
statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den
Vorstandsvorsitzenden mündlich oder in Textform unter Einhaltung
einer Einladungsfrist von mindestens 7 Tagen.
Vorstandsvorsitzenden schriftlich, fernmündlich oder
fernschriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von
mindestens 7 Tagen.
\item Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder
2. Vorsitzende, anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet
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Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren
schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich erklären.
\end{enumerate}
\item \emp{Mitgliederversammlung}
\begin{enumerate}
\item Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich
einzuberufen. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden
geleitet.
\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen,
wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung
von 25\% der Vereinsmitglieder in Textform und unter Angabe des
Zweckes und der Gründe verlangt wird.
\item Die Mitgliederversammlung kann als Präsenzveranstaltung oder in
virtueller Form mittels elektronischer Echtzeitkommunikation oder als
gemischte Versammlung aus persönlich Anwesenden und elektronisch
zugeschalteten Teilnehmern durchgeführt werden. Die Ver\-sammlungsleitung
stellt dafür ein geeignetes Onlinekonferenzsystem zur Verfügung. Die
Zugangsdaten zum Konferenzsystem werden den Teilnehmern spätestens 24
Stunden vor Versammlungsbeginn in Textform mitgeteilt.
Für nicht-öffentliche Versammlungen wird der Zugang zum Konferenzsystem
durch technische Maßnahmen auf die eingeladenen Mitglieder beschränkt.
Über die Form der Versammlung entscheidet der Vorstand.
von 25\% der Vereinsmitglieder schriftlich oder fernschriftlich
und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
\item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt
in Textform durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
fernschriftlich durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei
gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit
dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es
gilt das Absendedatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied
als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins
in Textform bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
schriftlich oder fernschriftlich bekannt gegebene Adresse
gerichtet ist.
\item Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende
Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern
bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen
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unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf
diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.
\item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher
Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende.
Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds geheim durchgeführt
werden, sonstige Abstimmungen nach Beschluss des Vorstandes oder der
Mitgliederversammlung.
Für geheime Abstimmungen bei virtuell oder in gemischter Form abgehaltene Versammlungen stellt die
Versammlungsleitung ein geeignetes elektroni\-sches Abstimmungssystem
zu Verfügung.
Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der
1. Vorsitzende. Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds
geheim durchgeführt werden, sonstige Wahlen nach Beschluss des
Vorstandes oder der Mitgliederversammlung.
\item Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder, die mit ihren
Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind.
\end{enumerate}

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