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276d647641 |
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.gitignore
vendored
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.gitignore
vendored
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*.aux
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*.aux
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*.log
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*.log
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*.pdf
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@ -14,7 +14,7 @@
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\title{\vspace{-1.5cm}Beitragsordnung des Imaginärraum e.V.}
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\title{\vspace{-1.5cm}Beitragsordnung des Imaginärraum e.V.}
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\author{}
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\author{}
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\date{\vspace{-1cm}24.01.2023}
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\date{\vspace{-1cm}01.05.2019}
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\hyphenation{URNIX}
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\hyphenation{URNIX}
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Binary file not shown.
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@ -160,8 +160,9 @@
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teilzunehmen.
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teilzunehmen.
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\item Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens einmal
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\item Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens einmal
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statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den
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statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den
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Vorstandsvorsitzenden mündlich oder in Textform unter Einhaltung
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Vorstandsvorsitzenden schriftlich, fernmündlich oder
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einer Einladungsfrist von mindestens 7 Tagen.
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fernschriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von
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mindestens 7 Tagen.
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\item Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
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\item Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
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Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder
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Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder
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2. Vorsitzende, anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet
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2. Vorsitzende, anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet
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@ -173,38 +174,24 @@
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||||||
Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren
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Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren
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schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich erklären.
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schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich erklären.
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\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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\item \emp{Mitgliederversammlung}
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\item \emp{Mitgliederversammlung}
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\begin{enumerate}
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\begin{enumerate}
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\item Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich
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\item Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich
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einzuberufen. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden
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einzuberufen. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden
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geleitet.
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geleitet.
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\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen,
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\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen,
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wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung
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wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung
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von 25\% der Vereinsmitglieder in Textform und unter Angabe des
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von 25\% der Vereinsmitglieder schriftlich oder fernschriftlich
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Zweckes und der Gründe verlangt wird.
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und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
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\item Die Mitgliederversammlung kann als Präsenzveranstaltung oder in
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virtueller Form mittels elektronischer Echtzeitkommunikation oder als
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gemischte Versammlung aus persönlich Anwesenden und elektronisch
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zugeschalteten Teilnehmern durchgeführt werden. Die Ver\-sammlungsleitung
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stellt dafür ein geeignetes Onlinekonferenzsystem zur Verfügung. Die
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Zugangsdaten zum Konferenzsystem werden den Teilnehmern spätestens 24
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Stunden vor Versammlungsbeginn in Textform mitgeteilt.
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Für nicht-öffentliche Versammlungen wird der Zugang zum Konferenzsystem
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durch technische Maßnahmen auf die eingeladenen Mitglieder beschränkt.
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Über die Form der Versammlung entscheidet der Vorstand.
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\item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt
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\item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt
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in Textform durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
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fernschriftlich durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
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einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei
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einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei
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gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit
|
gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit
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dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es
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dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es
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gilt das Absendedatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied
|
gilt das Absendedatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied
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als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins
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als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins
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in Textform bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
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schriftlich oder fernschriftlich bekannt gegebene Adresse
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gerichtet ist.
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\item Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende
|
\item Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende
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Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern
|
Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern
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||||||
bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen
|
bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen
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@ -235,13 +222,10 @@
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unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf
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unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf
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diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.
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diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.
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\item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher
|
\item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher
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Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende.
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Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der
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||||||
Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds geheim durchgeführt
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1. Vorsitzende. Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds
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werden, sonstige Abstimmungen nach Beschluss des Vorstandes oder der
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geheim durchgeführt werden, sonstige Wahlen nach Beschluss des
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Mitgliederversammlung.
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Vorstandes oder der Mitgliederversammlung.
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Für geheime Abstimmungen bei virtuell oder in gemischter Form abgehaltene Versammlungen stellt die
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Versammlungsleitung ein geeignetes elektroni\-sches Abstimmungssystem
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zu Verfügung.
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\item Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder, die mit ihren
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\item Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder, die mit ihren
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Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind.
|
Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind.
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\end{enumerate}
|
\end{enumerate}
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Binary file not shown.
Binary file not shown.
Binary file not shown.
Binary file not shown.
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@ -1,295 +0,0 @@
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||||||
\documentclass[a4paper,11pt]{article}
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||||||
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||||||
\usepackage{german}
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||||||
\usepackage[utf8]{inputenc}
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\usepackage{enumerate}
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\usepackage{color}
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\usepackage{ulem}
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||||||
\usepackage{titling}
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||||||
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||||||
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||||||
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||||||
\addtolength{\topmargin}{-2.7cm}
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||||||
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% title format
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\addtolength{\droptitle}{-60pt} % get rid of space above title
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\pretitle{\centering\huge}
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\posttitle{\par\vskip 0.5em}
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\predate{\centering\Large}
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||||||
\postdate{\par\vskip 1em}
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||||||
\preauthor{} % remove space for author (unused) from maketitle
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||||||
\postauthor{}
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||||||
\newcommand{\emp}[1]{\textsf{\textbf{#1}}}
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||||||
\title{Imaginärraum Vereinssatzung}
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\author{}
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\date{05.02.2024}
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||||||
\hyphenation{URNIX}
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||||||
\begin{document}
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||||||
\maketitle
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||||||
\begin{enumerate}[§ 1.]
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||||||
\item \emp{Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr}
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\begin{enumerate}
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||||||
\item Der Verein trägt den Namen Imaginärraum.
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||||||
\item Er hat seinen Sitz in Bayreuth.
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|
||||||
\item Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt
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|
||||||
danach den Zusatz ``e.V.''
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|
||||||
\item Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
|
|
||||||
\end{enumerate}
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||||||
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||||||
\item \emp{Vereinszweck}
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||||||
\begin{enumerate}
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||||||
\item Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und
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||||||
Wissenschaft sowie des Freifunks.
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|
||||||
\item Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
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||||||
\begin{enumerate}
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||||||
\item den freien, interdisziplinären Austausch von Wissen auf
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|
||||||
dem Gebiet der Informatik, der Technik nebst den Natur- und
|
|
||||||
Gesellschaftswissenschaften, auch durch die Herausgabe von
|
|
||||||
frei zugänglichen Schriften und Büchern in elektronischer
|
|
||||||
Form;
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||||||
\item die Organisation, Durchführung und Unterstützung von
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||||||
Informationsveranstaltungen, Workshops, Seminaren und
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Konferenzen zur
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\begin{enumerate}
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||||||
\item Förderung der Technik- und Medienkompetenz von
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||||||
Jugendlichen und Erwachsenen;
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||||||
\item Aufklärung über Risiken und Gefahren von digitaler
|
|
||||||
Technik, Medien und Datennetzen, aber gleichfalls auch zur
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|
||||||
Aufklärung über deren Potentiale für die gesellschaftliche,
|
|
||||||
kulturelle, demokratische, technologische und
|
|
||||||
wirtschaftliche Entwicklung und die sich damit eröffnenden
|
|
||||||
individuellen und zivilgesellschaftlichen
|
|
||||||
Entfaltungsmöglichkeiten;
|
|
||||||
\end{enumerate}
|
|
||||||
\item die Förderung von schöpferisch-kritischem Umgang mit
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|
||||||
Technologie sowie den interdisziplinären Austausch darüber;
|
|
||||||
\item den Betrieb und die Unterhaltung eines Hackerspaces;
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|
||||||
\item den Austausch mit anderen nationalen und internationalen
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||||||
Gruppierungen, deren Zwecke und Ziele mit denen des Vereins
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||||||
vereinbar sind.
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||||||
\end{enumerate}
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|
||||||
\end{enumerate}
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||||||
\item \emp{Selbstlosigkeit}
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||||||
\begin{enumerate}
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||||||
\item Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
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||||||
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ``Steuerbegünstigte
|
|
||||||
Zwecke'' § 51 ff. AO und § 10b EStG.
|
|
||||||
\item Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster
|
|
||||||
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
|
|
||||||
\item Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
|
|
||||||
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als
|
|
||||||
Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
|
|
||||||
\item Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der
|
|
||||||
Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
|
|
||||||
Vergütungen begünstigt werden.
|
|
||||||
\end{enumerate}
|
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||||||
\item \emp{Erwerb der Mitgliedschaft}
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\begin{enumerate}
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||||||
\item Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische
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||||||
Person werden, die seine Ziele unterstützt.
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||||||
\item Es gibt drei Arten der Mitgliedschaft:
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||||||
\begin{enumerate}
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||||||
\item Ordentliche Mitgliedschaft
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|
||||||
\item Fördermitgliedschaft
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||||||
\item Ehrenmitgliedschaft
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|
||||||
\end{enumerate}
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||||||
\item Fördermitglieder haben bei der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
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|
||||||
\item Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich
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|
||||||
besondere Verdienste um den Verein oder um die von ihm
|
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||||||
verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
|
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||||||
Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte
|
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eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen
|
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befreit.
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||||||
\item Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
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|
||||||
\item Jedes Mitglied muss bei Eintritt in den Verein oder Änderung
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der E-Mail-Adresse dem Vorstand schriftlich oder fernschriftlich
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eine E-Mail-Adresse mitteilen, unter der es zu erreichen ist.
|
|
||||||
\end{enumerate}
|
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||||||
\item \emp{Beendigung der Mitgliedschaft}
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||||||
\begin{enumerate}
|
|
||||||
\item Die Mitgliedschaft endet
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\begin{enumerate}
|
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||||||
\item Mit dem Tod des Mitglieds,
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\item durch freiwilligen Austritt,
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||||||
\item durch Ausschluss aus dem Verein,
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\item bei juristischen Personen bei deren Auflösung.
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|
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\end{enumerate}
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\item Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Quartalsende möglich. Er
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erfolgt durch schriftliche oder fernschriftliche Erklärung gegenüber dem
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Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen.
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\item Sollte durch eine Änderung der Beitragsordnung der zu zahlende Beitrag
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steigen, können Mitglieder innerhalb von vier Wochen ihre Mitgliedschaft
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fristlos beenden.
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\item Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins
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schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 6
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||||||
Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit
|
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||||||
sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss acht
|
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||||||
Wochen vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung
|
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||||||
bzw. Stellungnahme gegeben werden. Gegen den
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||||||
Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von vier Wochen
|
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nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über
|
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den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.
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|
||||||
\end{enumerate}
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\item \emp{Beiträge}
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Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der
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Mitgliederversammlung.
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\item \emp{Organe des Vereins} sind
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\begin{enumerate}
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||||||
\item Der Vorstand,
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||||||
\item die Mitgliederversammlung.
|
|
||||||
\end{enumerate}
|
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\vspace{10mm}
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|
||||||
\item \emp{Der Vorstand}
|
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||||||
\begin{enumerate}
|
|
||||||
\item Der Vorstand besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern: 1. Vorsitzender,
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||||||
2. Vorsitzender/Schrift\-führer, Kassenwart sowie bis zu zwei
|
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||||||
Beisitzern.
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|
||||||
\item Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese
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||||||
Geschäftsordnung darf der Satzung nicht widersprechen und bei
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||||||
Punkten, die davon nicht erfasst werden, hält sich der Vorstand an
|
|
||||||
die Satzung.
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|
||||||
\item Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und
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|
||||||
außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
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||||||
vertretungsberechtigt.
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||||||
\item Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer
|
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von einem Jahr gewählt. Der Vorstand wird von der
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||||||
Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt. Die
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jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer
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Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
|
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||||||
\item In den Vorstand dürfen nur natürliche Personen gewählt werden,
|
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die in der Mitgliederversammlung wahlberechtigt sind.
|
|
||||||
\item Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des
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|
||||||
Vereins. Der Vorstand kann für die Geschäfte der laufenden
|
|
||||||
Verwaltung einen Geschäftsführer bestellen. Dieser ist berechtigt,
|
|
||||||
an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme
|
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teilzunehmen.
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||||||
\item Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens einmal
|
|
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statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den
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|
||||||
Vorstandsvorsitzenden mündlich oder in Textform unter Einhaltung
|
|
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einer Einladungsfrist von mindestens 7 Tagen.
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||||||
\item Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
|
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Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder
|
|
||||||
2. Vorsitzende, anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet
|
|
||||||
die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei
|
|
||||||
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, oder
|
|
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bei dessen Abwesenheit die Stimme des 2. Vorsitzenden.
|
|
||||||
\item Beschlüsse des Vorstands können auch schriftlich,
|
|
||||||
fernschriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle
|
|
||||||
Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren
|
|
||||||
schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich erklären.
|
|
||||||
\end{enumerate}
|
|
||||||
|
|
||||||
\item \emp{Mitgliederversammlung}
|
|
||||||
\begin{enumerate}
|
|
||||||
\item Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich
|
|
||||||
einzuberufen. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden
|
|
||||||
geleitet.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen,
|
|
||||||
wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung
|
|
||||||
von 25\% der Vereinsmitglieder in Textform und unter Angabe des
|
|
||||||
Zweckes und der Gründe verlangt wird.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Die Mitgliederversammlung kann als Präsenzveranstaltung oder in
|
|
||||||
virtueller Form mittels elektronischer Echtzeitkommunikation oder als
|
|
||||||
gemischte Versammlung aus persönlich Anwesenden und elektronisch
|
|
||||||
zugeschalteten Teilnehmern durchgeführt werden. Die Ver\-sammlungsleitung
|
|
||||||
stellt dafür ein geeignetes Onlinekonferenzsystem zur Verfügung. Die
|
|
||||||
Zugangsdaten zum Konferenzsystem werden den Teilnehmern spätestens 24
|
|
||||||
Stunden vor Versammlungsbeginn in Textform mitgeteilt.
|
|
||||||
Für nicht-öffentliche Versammlungen wird der Zugang zum Konferenzsystem
|
|
||||||
durch technische Maßnahmen auf die eingeladenen Mitglieder beschränkt.
|
|
||||||
Über die Form der Versammlung entscheidet der Vorstand.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt
|
|
||||||
in Textform durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
|
|
||||||
einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei
|
|
||||||
gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit
|
|
||||||
dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es
|
|
||||||
gilt das Absendedatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied
|
|
||||||
als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins
|
|
||||||
in Textform bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende
|
|
||||||
Vereinsorgan ist grund-sätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern
|
|
||||||
bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen
|
|
||||||
Vereinsorgan übertragen wurden. Ihr sind insbesondere die
|
|
||||||
Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die
|
|
||||||
Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich
|
|
||||||
vorzulegen. Sie bestellt einen Rechnungsprüfer, die weder dem
|
|
||||||
Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehört und
|
|
||||||
auch nicht Angestellter des Vereins sein darf, um die Buchführung
|
|
||||||
einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor
|
|
||||||
der Mitgliederversammlung zu berichten. Die Mitgliederversammlung
|
|
||||||
entscheidet z. B. auch über
|
|
||||||
\begin{enumerate}
|
|
||||||
\item Wahl und Abwahl des Vorstandes,
|
|
||||||
\item Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes,
|
|
||||||
\item Aufgaben des Vereins,
|
|
||||||
\item Beteiligung an Gesellschaften,
|
|
||||||
\item Aufnahme von Darlehen ab EUR 10.000,
|
|
||||||
\item Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich,
|
|
||||||
\item Mitgliedsbeiträge,
|
|
||||||
\item Satzungsänderungen,
|
|
||||||
\item Auflösung des Vereins.
|
|
||||||
\end{enumerate}
|
|
||||||
\item Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als
|
|
||||||
20\% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bei
|
|
||||||
Beschlussunfähigkeit lädt der Vorstand umgehend zu einer
|
|
||||||
zweiten Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung ein. Diese ist
|
|
||||||
unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf
|
|
||||||
diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.
|
|
||||||
\item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher
|
|
||||||
Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende.
|
|
||||||
Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds geheim durchgeführt
|
|
||||||
werden, sonstige Abstimmungen nach Beschluss des Vorstandes oder der
|
|
||||||
Mitgliederversammlung.
|
|
||||||
Für geheime Abstimmungen bei virtuell oder in gemischter Form abgehaltene
|
|
||||||
Versammlungen stellt die Versammlungsleitung ein geeignetes
|
|
||||||
elektroni\-sches Abstimmungssystem zu Verfügung.
|
|
||||||
\item Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder, die mit ihren
|
|
||||||
Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind.
|
|
||||||
\end{enumerate}
|
|
||||||
\item \emp{Satzungsänderung}
|
|
||||||
\begin{enumerate}
|
|
||||||
\item Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur
|
|
||||||
abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in
|
|
||||||
der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der
|
|
||||||
Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue
|
|
||||||
Satzungstext beigefügt worden waren.
|
|
||||||
\item Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder
|
|
||||||
Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der
|
|
||||||
Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen
|
|
||||||
allen Vereinsmitgliedern alsbald elektronisch mitgeteilt werden.
|
|
||||||
\item Beschlüsse zur Änderung der Satzung bedürfen einer
|
|
||||||
$\frac23$-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
|
|
||||||
\end{enumerate}
|
|
||||||
\item \emp{Beurkundung von Beschlüssen}
|
|
||||||
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Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen erfassten
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Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand zu
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unterzeichnen.
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\item \emp{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung}
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\begin{enumerate}
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\item Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine $\frac
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34$-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden
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Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger
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Ankündigung, die vier Wochen im Voraus getätigt wurde, in der
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Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.
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\item Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall
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steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an an
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eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere
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steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und
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ausschließlich zum Zweck der Volksbildung zu verwenden hat.
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\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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\end{document}
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