Satzungsaenderung nach MV 2022 #10

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\item Auflösung des Vereins. \item Auflösung des Vereins.
\end{enumerate} \end{enumerate}
\item Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als \item Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als
30\% der Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit lädt 30\% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bei
der Vorstand umgehend zu einer zweiten Mitgliederversammlung mit Beschlussunfähigkeit lädt der Vorstand umgehend zu einer
gleicher Tagesordnung ein. Diese ist unabhängig von der Zahl der zweiten Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung ein. Diese ist
anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf diesen Umstand ist mit unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf
der Einladung hinzuweisen. diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.
\item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher \item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher
Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der
1. Vorsitzende. Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds 1. Vorsitzende. Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds
geheim durchgeführt werden, sonstige Wahlen nach Beschluss des geheim durchgeführt werden, sonstige Wahlen nach Beschluss des
Vorstandes oder der Mitgliederversammlung. Vorstandes oder der Mitgliederversammlung.
\item Stimmberechtigt sind Mitglieder, die mit ihren \item Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder, die mit ihren
Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind. Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind.
\end{enumerate} \end{enumerate}
\item \emp{Satzungsänderung} \item \emp{Satzungsänderung}