Satzungsaenderung nach MV 2022 #10
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Satzung.tex
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Satzung.tex
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@ -81,16 +81,23 @@
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\begin{enumerate}
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\item Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische
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Person werden, die seine Ziele unterstützt.
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\item Jedes Mitglied muss bei Eintritt in den Verein oder Änderung
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der E-Mail-Adresse dem Vorstand schriftlich oder fernschriftlich
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eine E-Mail-Adresse mitteilen, unter der es zu erreichen ist.
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\item Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
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\item Es gibt drei Arten der Mitgliedschaft:
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\begin{enumerate}
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\item Ordentliche Mitgliedschaft
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\item Fördermitgliedschaft
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\item Ehrenmitgliedschaft
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\end{enumerate}
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\item Fördermitglieder haben bei der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
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\item Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich
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besondere Verdienste um den Verein oder um die von ihm
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verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
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Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte
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eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen
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befreit.
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\item Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
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\item Jedes Mitglied muss bei Eintritt in den Verein oder Änderung
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der E-Mail-Adresse dem Vorstand schriftlich oder fernschriftlich
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eine E-Mail-Adresse mitteilen, unter der es zu erreichen ist.
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\end{enumerate}
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\item \emp{Beendigung der Mitgliedschaft}
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\begin{enumerate}
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@ -126,6 +133,7 @@
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\item Der Vorstand,
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\item die Mitgliederversammlung.
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\end{enumerate}
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\vspace{10mm}
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\item \emp{Der Vorstand}
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\begin{enumerate}
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\item Der Vorstand besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern: 1. Vorsitzender,
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und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
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\item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt
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fernschriftlich durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
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einer Einladungsfrist von mindestens vier Wochen bei
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einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei
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gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit
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dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es
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gilt das Absendedatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied
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\item Auflösung des Vereins.
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\end{enumerate}
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\item Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als
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30\% der Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit lädt
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der Vorstand umgehend zu einer zweiten Mitgliederversammlung mit
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gleicher Tagesordnung ein. Diese ist unabhängig von der Zahl der
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anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf diesen Umstand ist mit
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der Einladung hinzuweisen.
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30\% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bei
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Beschlussunfähigkeit lädt der Vorstand umgehend zu einer
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zweiten Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung ein. Diese ist
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unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf
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diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.
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\item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher
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Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der
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1. Vorsitzende. Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds
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geheim durchgeführt werden, sonstige Wahlen nach Beschluss des
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Vorstandes oder der Mitgliederversammlung.
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\item Stimmberechtigt sind Mitglieder, die mit ihren
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\item Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder, die mit ihren
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Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind.
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\end{enumerate}
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\item \emp{Satzungsänderung}
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