Online-Versammlung

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Stephan Messlinger 2023-02-06 19:46:43 +01:00
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wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung
von 25\% der Vereinsmitglieder schriftlich oder fernschriftlich
und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
\item Die Mitgliederversammlung kann als Präsenzveranstaltung oder in
virtueller Form mittels elektronischer Echtzeitkommunikation oder als
gemischte Versammlung aus persönlich Anwesenden und elektronisch
zugeschalteten Teilnehmern durchgeführt werden. Die Versammlungsleitung
stellt dafür ein geeignetes Onlinekonferenzsystem zur Verfügung. Für
nicht-öffentliche Versammlungen wird der Zugang zum Konferenzsystem durch
technische Maßnahmen auf die eingeladenen Mitglieder beschränkt. Über die
Form Versammlung entscheidet der Vorstand.
\item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt
fernschriftlich durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei
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unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf
diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.
\item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher
Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der
1. Vorsitzende. Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds
geheim durchgeführt werden, sonstige Wahlen nach Beschluss des
Vorstandes oder der Mitgliederversammlung.
Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende.
Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds geheim durchgeführt
werden, sonstige Wahlen und Abstimmungen nach Beschluss des Vorstandes
oder der Mitgliederversammlung.
Für virtuell oder in gemischter Form abgehaltene Versammlungen stellt die
Versammlungsleitung dazu ein geeignetes elektronisches Abstimmungssystem
zu Verfügung.
\item Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder, die mit ihren
Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind.
\end{enumerate}