Online-Versammlung
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Satzung.tex
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Satzung.tex
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@ -183,6 +183,15 @@
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wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung
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von 25\% der Vereinsmitglieder schriftlich oder fernschriftlich
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und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
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\item Die Mitgliederversammlung kann als Präsenzveranstaltung oder in
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virtueller Form mittels elektronischer Echtzeitkommunikation oder als
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gemischte Versammlung aus persönlich Anwesenden und elektronisch
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zugeschalteten Teilnehmern durchgeführt werden. Die Versammlungsleitung
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stellt dafür ein geeignetes Onlinekonferenzsystem zur Verfügung. Für
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nicht-öffentliche Versammlungen wird der Zugang zum Konferenzsystem durch
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technische Maßnahmen auf die eingeladenen Mitglieder beschränkt. Über die
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Form Versammlung entscheidet der Vorstand.
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\item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt
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fernschriftlich durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
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einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei
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unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf
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diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.
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\item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher
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Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der
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1. Vorsitzende. Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds
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geheim durchgeführt werden, sonstige Wahlen nach Beschluss des
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Vorstandes oder der Mitgliederversammlung.
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Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende.
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Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds geheim durchgeführt
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werden, sonstige Wahlen und Abstimmungen nach Beschluss des Vorstandes
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oder der Mitgliederversammlung.
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Für virtuell oder in gemischter Form abgehaltene Versammlungen stellt die
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Versammlungsleitung dazu ein geeignetes elektronisches Abstimmungssystem
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zu Verfügung.
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\item Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder, die mit ihren
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Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind.
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\end{enumerate}
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