Online-Versammlung
This commit is contained in:
parent
23cbee253e
commit
5bc9c89a46
20
Satzung.tex
20
Satzung.tex
|
@ -183,6 +183,15 @@
|
||||||
wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung
|
wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung
|
||||||
von 25\% der Vereinsmitglieder schriftlich oder fernschriftlich
|
von 25\% der Vereinsmitglieder schriftlich oder fernschriftlich
|
||||||
und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
|
und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
|
||||||
|
\item Die Mitgliederversammlung kann als Präsenzveranstaltung oder in
|
||||||
|
virtueller Form mittels elektronischer Echtzeitkommunikation oder als
|
||||||
|
gemischte Versammlung aus persönlich Anwesenden und elektronisch
|
||||||
|
zugeschalteten Teilnehmern durchgeführt werden. Die Versammlungsleitung
|
||||||
|
stellt dafür ein geeignetes Onlinekonferenzsystem zur Verfügung. Für
|
||||||
|
nicht-öffentliche Versammlungen wird der Zugang zum Konferenzsystem durch
|
||||||
|
technische Maßnahmen auf die eingeladenen Mitglieder beschränkt. Über die
|
||||||
|
Form Versammlung entscheidet der Vorstand.
|
||||||
|
|
||||||
\item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt
|
\item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt
|
||||||
fernschriftlich durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
|
fernschriftlich durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
|
||||||
einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei
|
einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei
|
||||||
|
@ -222,10 +231,13 @@
|
||||||
unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf
|
unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf
|
||||||
diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.
|
diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.
|
||||||
\item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher
|
\item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher
|
||||||
Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der
|
Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende.
|
||||||
1. Vorsitzende. Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds
|
Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds geheim durchgeführt
|
||||||
geheim durchgeführt werden, sonstige Wahlen nach Beschluss des
|
werden, sonstige Wahlen und Abstimmungen nach Beschluss des Vorstandes
|
||||||
Vorstandes oder der Mitgliederversammlung.
|
oder der Mitgliederversammlung.
|
||||||
|
Für virtuell oder in gemischter Form abgehaltene Versammlungen stellt die
|
||||||
|
Versammlungsleitung dazu ein geeignetes elektronisches Abstimmungssystem
|
||||||
|
zu Verfügung.
|
||||||
\item Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder, die mit ihren
|
\item Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder, die mit ihren
|
||||||
Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind.
|
Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind.
|
||||||
\end{enumerate}
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
|
Loading…
Reference in New Issue
Block a user