Beitragsordnung #15
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*.log
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Beitragsordnung_2023-01-24.pdf
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Beitragsordnung_2023-01-24.pdf
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\title{\vspace{-1.5cm}Beitragsordnung des Imaginärraum e.V.}
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\author{}
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\date{\vspace{-1cm}01.05.2019}
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\date{\vspace{-1cm}24.01.2023}
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\hyphenation{URNIX}
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Satzung_2019-02-11.pdf
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Satzung_2019-02-11.pdf
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Satzung_2019-04-15.pdf
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Satzung_2019-04-15.pdf
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Satzung_2020-10-26.pdf
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Satzung_2020-10-26.pdf
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Satzung_2022-11-28.pdf
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Satzung_2022-11-28.pdf
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teilzunehmen.
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\item Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens einmal
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statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den
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Vorstandsvorsitzenden schriftlich, fernmündlich oder
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fernschriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von
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mindestens 7 Tagen.
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Vorstandsvorsitzenden mündlich oder in Textform unter Einhaltung
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einer Einladungsfrist von mindestens 7 Tagen.
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\item Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
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Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder
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2. Vorsitzende, anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet
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Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren
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schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich erklären.
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\end{enumerate}
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\item \emp{Mitgliederversammlung}
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\begin{enumerate}
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\item Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich
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einzuberufen. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden
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geleitet.
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\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen,
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wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung
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von 25\% der Vereinsmitglieder schriftlich oder fernschriftlich
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und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
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von 25\% der Vereinsmitglieder in Textform und unter Angabe des
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Zweckes und der Gründe verlangt wird.
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\item Die Mitgliederversammlung kann als Präsenzveranstaltung oder in
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virtueller Form mittels elektronischer Echtzeitkommunikation oder als
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gemischte Versammlung aus persönlich Anwesenden und elektronisch
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zugeschalteten Teilnehmern durchgeführt werden. Die Ver\-sammlungsleitung
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stellt dafür ein geeignetes Onlinekonferenzsystem zur Verfügung. Die
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Zugangsdaten zum Konferenzsystem werden den Teilnehmern spätestens 24
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Stunden vor Versammlungsbeginn in Textform mitgeteilt.
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Für nicht-öffentliche Versammlungen wird der Zugang zum Konferenzsystem
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durch technische Maßnahmen auf die eingeladenen Mitglieder beschränkt.
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Über die Form der Versammlung entscheidet der Vorstand.
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\item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt
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fernschriftlich durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
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in Textform durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
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einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei
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gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit
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dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es
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gilt das Absendedatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied
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als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins
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schriftlich oder fernschriftlich bekannt gegebene Adresse
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gerichtet ist.
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in Textform bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
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\item Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende
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Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern
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bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen
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unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf
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diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.
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\item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher
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Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der
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1. Vorsitzende. Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds
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geheim durchgeführt werden, sonstige Wahlen nach Beschluss des
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Vorstandes oder der Mitgliederversammlung.
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Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende.
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Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds geheim durchgeführt
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werden, sonstige Abstimmungen nach Beschluss des Vorstandes oder der
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Mitgliederversammlung.
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Für geheime Abstimmungen bei virtuell oder in gemischter Form abgehaltene Versammlungen stellt die
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Versammlungsleitung ein geeignetes elektroni\-sches Abstimmungssystem
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zu Verfügung.
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\item Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder, die mit ihren
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Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind.
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\end{enumerate}
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BIN
Satzung_2023_03-13.pdf
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Satzung_2023_03-13.pdf
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