MV_Online
Stephan Messlinger 2023-02-12 19:26:33 +01:00
parent 5bc9c89a46
commit 0a6be34eba
1 changed files with 7 additions and 6 deletions

View File

@ -183,15 +183,16 @@
wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung
von 25\% der Vereinsmitglieder schriftlich oder fernschriftlich
und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
\item Die Mitgliederversammlung kann als Präsenzveranstaltung oder in
virtueller Form mittels elektronischer Echtzeitkommunikation oder als
gemischte Versammlung aus persönlich Anwesenden und elektronisch
zugeschalteten Teilnehmern durchgeführt werden. Die Versammlungsleitung
zugeschalteten Teilnehmern durchgeführt werden. Die Ver\-sammlungsleitung
stellt dafür ein geeignetes Onlinekonferenzsystem zur Verfügung. Für
nicht-öffentliche Versammlungen wird der Zugang zum Konferenzsystem durch
technische Maßnahmen auf die eingeladenen Mitglieder beschränkt. Über die
Form Versammlung entscheidet der Vorstand.
\item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt
fernschriftlich durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei
@ -233,10 +234,10 @@
\item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher
Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende.
Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds geheim durchgeführt
werden, sonstige Wahlen und Abstimmungen nach Beschluss des Vorstandes
oder der Mitgliederversammlung.
Für virtuell oder in gemischter Form abgehaltene Versammlungen stellt die
Versammlungsleitung dazu ein geeignetes elektronisches Abstimmungssystem
werden, sonstige Abstimmungen nach Beschluss des Vorstandes oder der
Mitgliederversammlung.
Für geheime Abstimmungen bei virtuell oder in gemischter Form abgehaltene Versammlungen stellt die
Versammlungsleitung ein geeignetes elektroni\-sches Abstimmungssystem
zu Verfügung.
\item Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder, die mit ihren
Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind.