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8f5da14e35
Author | SHA1 | Date | |
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8f5da14e35 | ||
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db2d65e83b | ||
5228bde27e | |||
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265532bca5 |
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@ -2,18 +2,19 @@
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\usepackage{german}
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\usepackage[utf8]{inputenc}
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||||
\usepackage[T1]{fontenc}
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||||
\usepackage{enumerate}
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\usepackage{color}
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||||
\usepackage{ulem}
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||||
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||||
\setlength{\textwidth}{15cm}
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||||
\addtolength{\oddsidemargin}{-1.5cm}
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\usepackage{geometry}
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\geometry{a4paper, lmargin=30mm, rmargin=30mm, top=25mm, bottom=30mm}
|
||||
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||||
\newcommand{\emp}[1]{\textsf{\textbf{#1}}}
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|
||||
\title{Beitragsordnung des Imaginärraum e.V.}
|
||||
\title{\vspace{-1.5cm}Beitragsordnung des Imaginärraum e.V.}
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\author{}
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\date{}
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\date{\vspace{-1cm}01.05.2019}
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\hyphenation{URNIX}
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@ -21,37 +22,56 @@
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\maketitle
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\begin{enumerate}[§ 1.]
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||||
\item \emp{Beitragshöhen}
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||||
\begin{enumerate}
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||||
\item Es gibt für Vollmitglieder zwei Beitragshöhen:
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||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Einen Normalbeitrag von mindestens 25 Euro monatlich und
|
||||
\item Einen reduzierten Beitrag von mindestens 10 Euro monatlich
|
||||
\end{enumerate}
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||||
\item \emp{Beitragshöhen}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Es gibt für Vollmitglieder zwei Beitragshöhen:
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Einen Normalbeitrag von mindestens 25 Euro monatlich und
|
||||
\item Einen reduzierten Beitrag von mindestens 10 Euro monatlich
|
||||
\end{enumerate}
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||||
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||||
\item Neue Mitglieder wählen ihre Beitragshöhe beim Eintritt in den
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||||
Verein.
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||||
\item Neue Mitglieder wählen ihre Beitragshöhe beim Eintritt in den
|
||||
Verein.
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||||
|
||||
\item Mitglieder können dem Vorstand den Wechsel ihrer Beitragshöhe zum
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||||
Quartalswechsel mit einer Frist von vier Wochen und ohne Angabe eines
|
||||
Grundes mitteilen.
|
||||
\end{enumerate}
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||||
\item \emp{Fälligkeit der Beiträge}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Mitgliedsbeitrag ist zum letzten Tag des Monats fällig.
|
||||
\item Wenn ein neues Mitglied vor dem 15. eines Monats beitritt, ist für
|
||||
diesen Monat der volle Mitgliedsbeitrag fällig, ansonsten entfällt er.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item \emp{Aussetzung der Mitgliedsbeiträge} \par
|
||||
Der Vorstand kann beschließen, die Mitgliedsbeiträge befristet
|
||||
oder unbefristet aussetzen zu lassen. Die Mitglieder sind darüber
|
||||
sowie über die Wiedereinsetzung der Beiträge vier Wochen im Voraus
|
||||
zu informieren.
|
||||
\item \emp{Geltung der Beitragsordnung}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Die vorliegende Beitragsordnung gilt ab dem 1. Mai 2019.
|
||||
\item Bestehende Mitglieder wählen bis zum ersten Mai ihre Beitragshöhe und
|
||||
teilen diese dem Vorstand mit.
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||||
\end{enumerate}
|
||||
\item \emp{Kontoverbindung}
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||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Die Mitgliedsbeiträge sind auf folgendes Konto zu überweisen:
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||||
\begin{quote}
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||||
Imaginärraum e.V.\\
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||||
Deutsche Skatbank\\
|
||||
IBAN: DE92 8306 5408 0004 1573 62\\
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||||
BIC: GENODEF1SLR\\
|
||||
Verwendungszweck: Mitgliedsbeitrag <Mitgliedsnr.>\\
|
||||
\end{quote}
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||||
\item Damit die Eingänge der Mitgliedsbeiträge automatisch zugeordnet werden können, muss der Verwendungszweck einem der folgenden Formate entsprechen:
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\begin{itemize}
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||||
\item Mitgliedsbeitrag <n> (z.B. Mitgliedsbeitrag 1)
|
||||
\item Mitgliedsbeitrag Mitgliedsnummer <n> (z.B. Mitgliedsbeitrag Mitgliedsnummer 23)
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||||
\item Mitgliedsbeitrag \# <n> (z.B. Mitgliedsbeitrag \# 42)
|
||||
\end{itemize}
|
||||
wobei <n> durch die Mitgliedsnummer des Mitglieds zu ersetzen ist. Die Mitgliedsnummer wird bei Beitritt vergeben und kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden.
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||||
\end{enumerate}
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||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\item Mitglieder können dem Vorstand den Wechsel ihrer Beitragshöhe zum
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||||
Quartalswechsel mit einer Frist von vier Wochen und ohne Angabe eines
|
||||
Grundes mitteilen.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item \emp{Fälligkeit der Beiträge}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Mitgliedsbeitrag ist zum letzten Tag des Monats fällig.
|
||||
\item Wenn ein neues Mitglied vor dem 15. eines Monats beitritt, ist für
|
||||
diesen Monat der volle Mitgliedsbeitrag fällig, ansonsten entfällt er.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item \emp{Aussetzung der Mitgliedsbeiträge}
|
||||
Der Vorstand kann beschließen, die Mitgliedsbeiträge befristet
|
||||
oder unbefristet aussetzen zu lassen. Die Mitglieder sind darüber
|
||||
sowie über die Wiedereinsetzung der Beiträge vier Wochen im Voraus
|
||||
zu informieren.
|
||||
\item \emp{Geltung der Beitragsordnung}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Die neue Beitragsordnung gilt ab dem 1. Mai 2019.
|
||||
\item Bestehende Mitglieder wählen bis zum ersten Mai ihre Beitragshöhe und
|
||||
teilen diese dem Vorstand mit.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\end{document}
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||||
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|
30
Satzung.tex
30
Satzung.tex
|
@ -81,16 +81,23 @@
|
|||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische
|
||||
Person werden, die seine Ziele unterstützt.
|
||||
\item Jedes Mitglied muss bei Eintritt in den Verein oder Änderung
|
||||
der E-Mail-Adresse dem Vorstand schriftlich oder fernschriftlich
|
||||
eine E-Mail-Adresse mitteilen, unter der es zu erreichen ist.
|
||||
\item Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
|
||||
\item Es gibt drei Arten der Mitgliedschaft:
|
||||
\begin{enumerate}
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||||
\item Ordentliche Mitgliedschaft
|
||||
\item Fördermitgliedschaft
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||||
\item Ehrenmitgliedschaft
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||||
\end{enumerate}
|
||||
\item Fördermitglieder haben bei der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich
|
||||
besondere Verdienste um den Verein oder um die von ihm
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||||
verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
|
||||
Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte
|
||||
eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen
|
||||
befreit.
|
||||
\item Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
|
||||
\item Jedes Mitglied muss bei Eintritt in den Verein oder Änderung
|
||||
der E-Mail-Adresse dem Vorstand schriftlich oder fernschriftlich
|
||||
eine E-Mail-Adresse mitteilen, unter der es zu erreichen ist.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item \emp{Beendigung der Mitgliedschaft}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
|
@ -126,6 +133,7 @@
|
|||
\item Der Vorstand,
|
||||
\item die Mitgliederversammlung.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\vspace{10mm}
|
||||
\item \emp{Der Vorstand}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Vorstand besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern: 1. Vorsitzender,
|
||||
|
@ -177,7 +185,7 @@
|
|||
und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
|
||||
\item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt
|
||||
fernschriftlich durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
|
||||
einer Einladungsfrist von mindestens vier Wochen bei
|
||||
einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei
|
||||
gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit
|
||||
dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es
|
||||
gilt das Absendedatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied
|
||||
|
@ -208,17 +216,17 @@
|
|||
\item Auflösung des Vereins.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als
|
||||
30\% der Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit lädt
|
||||
der Vorstand umgehend zu einer zweiten Mitgliederversammlung mit
|
||||
gleicher Tagesordnung ein. Diese ist unabhängig von der Zahl der
|
||||
anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf diesen Umstand ist mit
|
||||
der Einladung hinzuweisen.
|
||||
30\% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bei
|
||||
Beschlussunfähigkeit lädt der Vorstand umgehend zu einer
|
||||
zweiten Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung ein. Diese ist
|
||||
unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf
|
||||
diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher
|
||||
Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der
|
||||
1. Vorsitzende. Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds
|
||||
geheim durchgeführt werden, sonstige Wahlen nach Beschluss des
|
||||
Vorstandes oder der Mitgliederversammlung.
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||||
\item Stimmberechtigt sind Mitglieder, die mit ihren
|
||||
\item Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder, die mit ihren
|
||||
Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item \emp{Satzungsänderung}
|
||||
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