Compare commits
11 Commits
Author | SHA1 | Date | |
---|---|---|---|
|
1ad70fc240 | ||
|
1df87699b5 | ||
|
fc01bb4388 | ||
|
beaee25259 | ||
|
29ebf5a08d | ||
|
4ce42ff2a4 | ||
|
2113c4558f | ||
|
a036efac6d | ||
|
03a494ebd2 | ||
|
0a6be34eba | ||
|
5bc9c89a46 |
40
Satzung.tex
40
Satzung.tex
|
@ -160,9 +160,8 @@
|
|||
teilzunehmen.
|
||||
\item Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens einmal
|
||||
statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den
|
||||
Vorstandsvorsitzenden schriftlich, fernmündlich oder
|
||||
fernschriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von
|
||||
mindestens 7 Tagen.
|
||||
Vorstandsvorsitzenden mündlich oder in Textform unter Einhaltung
|
||||
einer Einladungsfrist von mindestens 7 Tagen.
|
||||
\item Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
|
||||
Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder
|
||||
2. Vorsitzende, anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet
|
||||
|
@ -174,24 +173,38 @@
|
|||
Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren
|
||||
schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich erklären.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\item \emp{Mitgliederversammlung}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich
|
||||
einzuberufen. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden
|
||||
geleitet.
|
||||
|
||||
\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen,
|
||||
wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung
|
||||
von 25\% der Vereinsmitglieder schriftlich oder fernschriftlich
|
||||
und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
|
||||
von 25\% der Vereinsmitglieder in Textform und unter Angabe des
|
||||
Zweckes und der Gründe verlangt wird.
|
||||
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung kann als Präsenzveranstaltung oder in
|
||||
virtueller Form mittels elektronischer Echtzeitkommunikation oder als
|
||||
gemischte Versammlung aus persönlich Anwesenden und elektronisch
|
||||
zugeschalteten Teilnehmern durchgeführt werden. Die Ver\-sammlungsleitung
|
||||
stellt dafür ein geeignetes Onlinekonferenzsystem zur Verfügung. Die
|
||||
Zugangsdaten zum Konferenzsystem werden den Teilnehmern spätestens 24
|
||||
Stunden vor Versammlungsbeginn in Textform mitgeteilt.
|
||||
Für nicht-öffentliche Versammlungen wird der Zugang zum Konferenzsystem
|
||||
durch technische Maßnahmen auf die eingeladenen Mitglieder beschränkt.
|
||||
Über die Form der Versammlung entscheidet der Vorstand.
|
||||
|
||||
\item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt
|
||||
fernschriftlich durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
|
||||
in Textform durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
|
||||
einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei
|
||||
gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit
|
||||
dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es
|
||||
gilt das Absendedatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied
|
||||
als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins
|
||||
schriftlich oder fernschriftlich bekannt gegebene Adresse
|
||||
gerichtet ist.
|
||||
in Textform bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
|
||||
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende
|
||||
Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern
|
||||
bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen
|
||||
|
@ -222,10 +235,13 @@
|
|||
unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf
|
||||
diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher
|
||||
Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der
|
||||
1. Vorsitzende. Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds
|
||||
geheim durchgeführt werden, sonstige Wahlen nach Beschluss des
|
||||
Vorstandes oder der Mitgliederversammlung.
|
||||
Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende.
|
||||
Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds geheim durchgeführt
|
||||
werden, sonstige Abstimmungen nach Beschluss des Vorstandes oder der
|
||||
Mitgliederversammlung.
|
||||
Für geheime Abstimmungen bei virtuell oder in gemischter Form abgehaltene Versammlungen stellt die
|
||||
Versammlungsleitung ein geeignetes elektroni\-sches Abstimmungssystem
|
||||
zu Verfügung.
|
||||
\item Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder, die mit ihren
|
||||
Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
|
328
Satzung_diff.tex
Normal file
328
Satzung_diff.tex
Normal file
|
@ -0,0 +1,328 @@
|
|||
\documentclass[a4paper]{article}
|
||||
%DIF LATEXDIFF DIFFERENCE FILE
|
||||
%DIF DEL Satzung_old.tex Tue Jan 17 05:46:24 2023
|
||||
%DIF ADD Satzung.tex Sat Mar 4 18:22:20 2023
|
||||
|
||||
\usepackage{german}
|
||||
\usepackage[utf8]{inputenc}
|
||||
\usepackage{enumerate}
|
||||
\usepackage{color}
|
||||
\usepackage{ulem}
|
||||
|
||||
\setlength{\textwidth}{15cm}
|
||||
\addtolength{\oddsidemargin}{-1.5cm}
|
||||
|
||||
\newcommand{\emp}[1]{\textsf{\textbf{#1}}}
|
||||
|
||||
\title{Imaginärraum Vereinssatzung}
|
||||
\author{}
|
||||
\date{}
|
||||
|
||||
\hyphenation{URNIX}
|
||||
%DIF PREAMBLE EXTENSION ADDED BY LATEXDIFF
|
||||
%DIF UNDERLINE PREAMBLE %DIF PREAMBLE
|
||||
\RequirePackage[normalem]{ulem} %DIF PREAMBLE
|
||||
\RequirePackage{color}\definecolor{RED}{rgb}{1,0,0}\definecolor{BLUE}{rgb}{0,0,1} %DIF PREAMBLE
|
||||
\providecommand{\DIFadd}[1]{{\protect\color{blue}\uwave{#1}}} %DIF PREAMBLE
|
||||
\providecommand{\DIFdel}[1]{{\protect\color{red}\sout{#1}}} %DIF PREAMBLE
|
||||
%DIF SAFE PREAMBLE %DIF PREAMBLE
|
||||
\providecommand{\DIFaddbegin}{} %DIF PREAMBLE
|
||||
\providecommand{\DIFaddend}{} %DIF PREAMBLE
|
||||
\providecommand{\DIFdelbegin}{} %DIF PREAMBLE
|
||||
\providecommand{\DIFdelend}{} %DIF PREAMBLE
|
||||
\providecommand{\DIFmodbegin}{} %DIF PREAMBLE
|
||||
\providecommand{\DIFmodend}{} %DIF PREAMBLE
|
||||
%DIF FLOATSAFE PREAMBLE %DIF PREAMBLE
|
||||
\providecommand{\DIFaddFL}[1]{\DIFadd{#1}} %DIF PREAMBLE
|
||||
\providecommand{\DIFdelFL}[1]{\DIFdel{#1}} %DIF PREAMBLE
|
||||
\providecommand{\DIFaddbeginFL}{} %DIF PREAMBLE
|
||||
\providecommand{\DIFaddendFL}{} %DIF PREAMBLE
|
||||
\providecommand{\DIFdelbeginFL}{} %DIF PREAMBLE
|
||||
\providecommand{\DIFdelendFL}{} %DIF PREAMBLE
|
||||
%DIF LISTINGS PREAMBLE %DIF PREAMBLE
|
||||
\RequirePackage{listings} %DIF PREAMBLE
|
||||
\RequirePackage{color} %DIF PREAMBLE
|
||||
\lstdefinelanguage{DIFcode}{ %DIF PREAMBLE
|
||||
%DIF DIFCODE_UNDERLINE %DIF PREAMBLE
|
||||
moredelim=[il][\color{red}\sout]{\%DIF\ <\ }, %DIF PREAMBLE
|
||||
moredelim=[il][\color{blue}\uwave]{\%DIF\ >\ } %DIF PREAMBLE
|
||||
} %DIF PREAMBLE
|
||||
\lstdefinestyle{DIFverbatimstyle}{ %DIF PREAMBLE
|
||||
language=DIFcode, %DIF PREAMBLE
|
||||
basicstyle=\ttfamily, %DIF PREAMBLE
|
||||
columns=fullflexible, %DIF PREAMBLE
|
||||
keepspaces=true %DIF PREAMBLE
|
||||
} %DIF PREAMBLE
|
||||
\lstnewenvironment{DIFverbatim}{\lstset{style=DIFverbatimstyle}}{} %DIF PREAMBLE
|
||||
\lstnewenvironment{DIFverbatim*}{\lstset{style=DIFverbatimstyle,showspaces=true}}{} %DIF PREAMBLE
|
||||
%DIF END PREAMBLE EXTENSION ADDED BY LATEXDIFF
|
||||
|
||||
\begin{document}
|
||||
\maketitle
|
||||
|
||||
\begin{enumerate}[§ 1.]
|
||||
\item \emp{Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Verein trägt den Namen Imaginärraum.
|
||||
\item Er hat seinen Sitz in Bayreuth.
|
||||
\item Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt
|
||||
danach den Zusatz ``e.V.''
|
||||
\item Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\item \emp{Vereinszweck}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und
|
||||
Wissenschaft.
|
||||
\item Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item den freien, interdisziplinären Austausch von Wissen auf
|
||||
dem Gebiet der Informatik, der Technik nebst den Natur- und
|
||||
Gesellschaftswissenschaften, auch durch die Herausgabe von
|
||||
frei zugänglichen Schriften und Büchern in elektronischer
|
||||
Form;
|
||||
\item die Organisation, Durchführung und Unterstützung von
|
||||
Informationsveranstaltungen, Workshops, Seminaren und
|
||||
Konferenzen zur
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Förderung der Technik- und Medienkompetenz von
|
||||
Jugendlichen und Erwachsenen;
|
||||
\item Aufklärung über Risiken und Gefahren von digitaler
|
||||
Technik, Medien und Datennetzen, aber gleichfalls auch zur
|
||||
Aufklärung über deren Potentiale für die gesellschaftliche,
|
||||
kulturelle, demokratische, technologische und
|
||||
wirtschaftliche Entwicklung und die sich damit eröffnenden
|
||||
individuellen und zivilgesellschaftlichen
|
||||
Entfaltungsmöglichkeiten;
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item die Förderung von schöpferisch-kritischem Umgang mit
|
||||
Technologie sowie den interdisziplinären Austausch darüber;
|
||||
\item den Betrieb und die Unterhaltung eines Hackerspaces;
|
||||
\item den Austausch mit anderen nationalen und internationalen
|
||||
Gruppierungen, deren Zwecke und Ziele mit denen des Vereins
|
||||
vereinbar sind.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item \emp{Selbstlosigkeit}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
|
||||
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ``Steuerbegünstigte
|
||||
Zwecke'' § 51 ff. AO und § 10b EStG.
|
||||
\item Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster
|
||||
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
|
||||
\item Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
|
||||
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als
|
||||
Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
|
||||
\item Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der
|
||||
Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
|
||||
Vergütungen begünstigt werden.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item \emp{Erwerb der Mitgliedschaft}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische
|
||||
Person werden, die seine Ziele unterstützt.
|
||||
\item Es gibt drei Arten der Mitgliedschaft:
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Ordentliche Mitgliedschaft
|
||||
\item Fördermitgliedschaft
|
||||
\item Ehrenmitgliedschaft
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item Fördermitglieder haben bei der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich
|
||||
besondere Verdienste um den Verein oder um die von ihm
|
||||
verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
|
||||
Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte
|
||||
eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen
|
||||
befreit.
|
||||
\item Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
|
||||
\item Jedes Mitglied muss bei Eintritt in den Verein oder Änderung
|
||||
der E-Mail-Adresse dem Vorstand schriftlich oder fernschriftlich
|
||||
eine E-Mail-Adresse mitteilen, unter der es zu erreichen ist.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item \emp{Beendigung der Mitgliedschaft}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Die Mitgliedschaft endet
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Mit dem Tod des Mitglieds,
|
||||
\item durch freiwilligen Austritt,
|
||||
\item durch Ausschluss aus dem Verein,
|
||||
\item bei juristischen Personen bei deren Auflösung.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Quartalsende möglich. Er
|
||||
erfolgt durch schriftliche oder fernschriftliche Erklärung gegenüber dem
|
||||
Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen.
|
||||
\item Sollte durch eine Änderung der Beitragsordnung der zu zahlende Beitrag
|
||||
steigen, können Mitglieder innerhalb von vier Wochen ihre Mitgliedschaft
|
||||
fristlos beenden.
|
||||
\item Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins
|
||||
schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 6
|
||||
Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit
|
||||
sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss acht
|
||||
Wochen vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung
|
||||
bzw. Stellungnahme gegeben werden. Gegen den
|
||||
Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von vier Wochen
|
||||
nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über
|
||||
den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item \emp{Beiträge}
|
||||
|
||||
Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der
|
||||
Mitgliederversammlung.
|
||||
\item \emp{Organe des Vereins} sind
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Vorstand,
|
||||
\item die Mitgliederversammlung.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\vspace{10mm}
|
||||
\item \emp{Der Vorstand}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Vorstand besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern: 1. Vorsitzender,
|
||||
2. Vorsitzender/Schriftführer, Kassenwart sowie bis zu zwei
|
||||
Beisitzern.
|
||||
\item Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese
|
||||
Geschäftsordnung darf der Satzung nicht widersprechen und bei
|
||||
Punkten, die davon nicht erfasst werden, hält sich der Vorstand an
|
||||
die Satzung.
|
||||
\item Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und
|
||||
außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
|
||||
vertretungsberechtigt.
|
||||
\item Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer
|
||||
von einem Jahr gewählt. Der Vorstand wird von der
|
||||
Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt. Die
|
||||
jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer
|
||||
Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
|
||||
\item In den Vorstand dürfen nur natürliche Personen gewählt werden,
|
||||
die in der Mitgliederversammlung wahlberechtigt sind.
|
||||
\item Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des
|
||||
Vereins. Der Vorstand kann für die Geschäfte der laufenden
|
||||
Verwaltung einen Geschäftsführer bestellen. Dieser ist berechtigt,
|
||||
an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme
|
||||
teilzunehmen.
|
||||
\item Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens einmal
|
||||
statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den
|
||||
Vorstandsvorsitzenden \DIFdelbegin \DIFdel{schriftlich, fernmündlich oder fernschriftlich }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{mündlich oder in Textform }\DIFaddend unter Einhaltung
|
||||
einer Einladungsfrist von mindestens 7 Tagen.
|
||||
\item Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
|
||||
Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder
|
||||
2. Vorsitzende, anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet
|
||||
die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei
|
||||
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, oder
|
||||
bei dessen Abwesenheit die Stimme des 2. Vorsitzenden.
|
||||
\item Beschlüsse des Vorstands können auch schriftlich,
|
||||
fernschriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle
|
||||
Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren
|
||||
schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich erklären.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\DIFaddbegin
|
||||
|
||||
\DIFaddend \item \emp{Mitgliederversammlung}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich
|
||||
einzuberufen. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden
|
||||
geleitet.
|
||||
\DIFaddbegin
|
||||
|
||||
\DIFaddend \item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen,
|
||||
wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung
|
||||
von 25\% der Vereinsmitglieder \DIFdelbegin \DIFdel{schriftlich oder fernschriftlich
|
||||
}\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{in Textform }\DIFaddend und unter Angabe des
|
||||
Zweckes und der Gründe verlangt wird.
|
||||
\DIFaddbegin
|
||||
|
||||
\DIFaddend \item Die \DIFaddbegin \DIFadd{Mitgliederversammlung kann als Präsenzveranstaltung oder in
|
||||
virtueller Form mittels elektronischer Echtzeitkommunikation oder als
|
||||
gemischte Versammlung aus persönlich Anwesenden und elektronisch
|
||||
zugeschalteten Teilnehmern durchgeführt werden. Die Ver\-sammlungsleitung
|
||||
stellt dafür ein geeignetes Onlinekonferenzsystem zur Verfügung. Die
|
||||
Zugangsdaten zum Konferenzsystem werden den Teilnehmern spätestens 24
|
||||
Stunden vor Versammlungsbeginn in Textform mitgeteilt.
|
||||
Für nicht-öffentliche Versammlungen wird der Zugang zum Konferenzsystem
|
||||
durch technische Maßnahmen auf die eingeladenen Mitglieder beschränkt.
|
||||
Über die Form der Versammlung entscheidet der Vorstand.
|
||||
}
|
||||
|
||||
\item \DIFadd{Die }\DIFaddend Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt
|
||||
\DIFdelbegin \DIFdel{fernschriftlich }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{in Textform }\DIFaddend durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
|
||||
einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei
|
||||
gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit
|
||||
dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es
|
||||
gilt das Absendedatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied
|
||||
als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins
|
||||
\DIFdelbegin \DIFdel{schriftlich oder fernschriftlich }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{in Textform }\DIFaddend bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
|
||||
\DIFaddbegin
|
||||
|
||||
\DIFaddend \item Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende
|
||||
Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern
|
||||
bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen
|
||||
Vereinsorgan übertragen wurden. Ihr sind insbesondere die
|
||||
Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die
|
||||
Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich
|
||||
vorzulegen. Sie bestellt einen Rechnungsprüfer, die weder dem
|
||||
Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehört und
|
||||
auch nicht Angestellter des Vereins sein darf, um die Buchführung
|
||||
einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor
|
||||
der Mitgliederversammlung zu berichten. Die Mitgliederversammlung
|
||||
entscheidet z. B. auch über
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Wahl und Abwahl des Vorstandes,
|
||||
\item Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes,
|
||||
\item Aufgaben des Vereins,
|
||||
\item Beteiligung an Gesellschaften,
|
||||
\item Aufnahme von Darlehen ab EUR 10.000,
|
||||
\item Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich,
|
||||
\item Mitgliedsbeiträge,
|
||||
\item Satzungsänderungen,
|
||||
\item Auflösung des Vereins.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als
|
||||
30\% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bei
|
||||
Beschlussunfähigkeit lädt der Vorstand umgehend zu einer
|
||||
zweiten Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung ein. Diese ist
|
||||
unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf
|
||||
diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher
|
||||
Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende.
|
||||
Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds geheim durchgeführt
|
||||
werden, sonstige \DIFdelbegin \DIFdel{Wahlen }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{Abstimmungen }\DIFaddend nach Beschluss des Vorstandes oder der
|
||||
Mitgliederversammlung\DIFaddbegin \DIFadd{.
|
||||
Für geheime Abstimmungen bei virtuell oder in gemischter Form abgehaltene Versammlungen stellt die
|
||||
Versammlungsleitung ein geeignetes elektroni\-sches Abstimmungssystem
|
||||
zu Verfügung}\DIFaddend .
|
||||
\item Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder, die mit ihren
|
||||
Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item \emp{Satzungsänderung}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur
|
||||
abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in
|
||||
der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der
|
||||
Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue
|
||||
Satzungstext beigefügt worden waren.
|
||||
\item Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder
|
||||
Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der
|
||||
Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen
|
||||
allen Vereinsmitgliedern alsbald elektronisch mitgeteilt werden.
|
||||
\item Beschlüsse zur Änderung der Satzung bedürfen einer
|
||||
$\frac{2}{3}$-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item \emp{Beurkundung von Beschlüssen}
|
||||
|
||||
Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen erfassten
|
||||
Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand zu
|
||||
unterzeichnen.
|
||||
|
||||
\item \emp{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine $\frac
|
||||
34$-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden
|
||||
Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger
|
||||
Ankündigung, die vier Wochen im Voraus getätigt wurde, in der
|
||||
Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.
|
||||
\item Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall
|
||||
steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an an
|
||||
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere
|
||||
steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und
|
||||
ausschließlich zum Zweck der Volksbildung zu verwenden hat.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\end{document}
|
266
Satzung_old.tex
Normal file
266
Satzung_old.tex
Normal file
|
@ -0,0 +1,266 @@
|
|||
\documentclass[a4paper]{article}
|
||||
|
||||
\usepackage{german}
|
||||
\usepackage[utf8]{inputenc}
|
||||
\usepackage{enumerate}
|
||||
\usepackage{color}
|
||||
\usepackage{ulem}
|
||||
|
||||
\setlength{\textwidth}{15cm}
|
||||
\addtolength{\oddsidemargin}{-1.5cm}
|
||||
|
||||
\newcommand{\emp}[1]{\textsf{\textbf{#1}}}
|
||||
|
||||
\title{Imaginärraum Vereinssatzung}
|
||||
\author{}
|
||||
\date{}
|
||||
|
||||
\hyphenation{URNIX}
|
||||
|
||||
\begin{document}
|
||||
\maketitle
|
||||
|
||||
\begin{enumerate}[§ 1.]
|
||||
\item \emp{Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Verein trägt den Namen Imaginärraum.
|
||||
\item Er hat seinen Sitz in Bayreuth.
|
||||
\item Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt
|
||||
danach den Zusatz ``e.V.''
|
||||
\item Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\item \emp{Vereinszweck}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und
|
||||
Wissenschaft.
|
||||
\item Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item den freien, interdisziplinären Austausch von Wissen auf
|
||||
dem Gebiet der Informatik, der Technik nebst den Natur- und
|
||||
Gesellschaftswissenschaften, auch durch die Herausgabe von
|
||||
frei zugänglichen Schriften und Büchern in elektronischer
|
||||
Form;
|
||||
\item die Organisation, Durchführung und Unterstützung von
|
||||
Informationsveranstaltungen, Workshops, Seminaren und
|
||||
Konferenzen zur
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Förderung der Technik- und Medienkompetenz von
|
||||
Jugendlichen und Erwachsenen;
|
||||
\item Aufklärung über Risiken und Gefahren von digitaler
|
||||
Technik, Medien und Datennetzen, aber gleichfalls auch zur
|
||||
Aufklärung über deren Potentiale für die gesellschaftliche,
|
||||
kulturelle, demokratische, technologische und
|
||||
wirtschaftliche Entwicklung und die sich damit eröffnenden
|
||||
individuellen und zivilgesellschaftlichen
|
||||
Entfaltungsmöglichkeiten;
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item die Förderung von schöpferisch-kritischem Umgang mit
|
||||
Technologie sowie den interdisziplinären Austausch darüber;
|
||||
\item den Betrieb und die Unterhaltung eines Hackerspaces;
|
||||
\item den Austausch mit anderen nationalen und internationalen
|
||||
Gruppierungen, deren Zwecke und Ziele mit denen des Vereins
|
||||
vereinbar sind.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item \emp{Selbstlosigkeit}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
|
||||
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ``Steuerbegünstigte
|
||||
Zwecke'' § 51 ff. AO und § 10b EStG.
|
||||
\item Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster
|
||||
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
|
||||
\item Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
|
||||
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als
|
||||
Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
|
||||
\item Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der
|
||||
Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
|
||||
Vergütungen begünstigt werden.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item \emp{Erwerb der Mitgliedschaft}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische
|
||||
Person werden, die seine Ziele unterstützt.
|
||||
\item Es gibt drei Arten der Mitgliedschaft:
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Ordentliche Mitgliedschaft
|
||||
\item Fördermitgliedschaft
|
||||
\item Ehrenmitgliedschaft
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item Fördermitglieder haben bei der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich
|
||||
besondere Verdienste um den Verein oder um die von ihm
|
||||
verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
|
||||
Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte
|
||||
eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen
|
||||
befreit.
|
||||
\item Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
|
||||
\item Jedes Mitglied muss bei Eintritt in den Verein oder Änderung
|
||||
der E-Mail-Adresse dem Vorstand schriftlich oder fernschriftlich
|
||||
eine E-Mail-Adresse mitteilen, unter der es zu erreichen ist.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item \emp{Beendigung der Mitgliedschaft}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Die Mitgliedschaft endet
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Mit dem Tod des Mitglieds,
|
||||
\item durch freiwilligen Austritt,
|
||||
\item durch Ausschluss aus dem Verein,
|
||||
\item bei juristischen Personen bei deren Auflösung.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Quartalsende möglich. Er
|
||||
erfolgt durch schriftliche oder fernschriftliche Erklärung gegenüber dem
|
||||
Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen.
|
||||
\item Sollte durch eine Änderung der Beitragsordnung der zu zahlende Beitrag
|
||||
steigen, können Mitglieder innerhalb von vier Wochen ihre Mitgliedschaft
|
||||
fristlos beenden.
|
||||
\item Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins
|
||||
schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 6
|
||||
Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit
|
||||
sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss acht
|
||||
Wochen vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung
|
||||
bzw. Stellungnahme gegeben werden. Gegen den
|
||||
Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von vier Wochen
|
||||
nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über
|
||||
den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item \emp{Beiträge}
|
||||
|
||||
Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der
|
||||
Mitgliederversammlung.
|
||||
\item \emp{Organe des Vereins} sind
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Vorstand,
|
||||
\item die Mitgliederversammlung.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\vspace{10mm}
|
||||
\item \emp{Der Vorstand}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Vorstand besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern: 1. Vorsitzender,
|
||||
2. Vorsitzender/Schriftführer, Kassenwart sowie bis zu zwei
|
||||
Beisitzern.
|
||||
\item Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese
|
||||
Geschäftsordnung darf der Satzung nicht widersprechen und bei
|
||||
Punkten, die davon nicht erfasst werden, hält sich der Vorstand an
|
||||
die Satzung.
|
||||
\item Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und
|
||||
außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
|
||||
vertretungsberechtigt.
|
||||
\item Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer
|
||||
von einem Jahr gewählt. Der Vorstand wird von der
|
||||
Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt. Die
|
||||
jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer
|
||||
Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
|
||||
\item In den Vorstand dürfen nur natürliche Personen gewählt werden,
|
||||
die in der Mitgliederversammlung wahlberechtigt sind.
|
||||
\item Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des
|
||||
Vereins. Der Vorstand kann für die Geschäfte der laufenden
|
||||
Verwaltung einen Geschäftsführer bestellen. Dieser ist berechtigt,
|
||||
an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme
|
||||
teilzunehmen.
|
||||
\item Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens einmal
|
||||
statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den
|
||||
Vorstandsvorsitzenden schriftlich, fernmündlich oder
|
||||
fernschriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von
|
||||
mindestens 7 Tagen.
|
||||
\item Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
|
||||
Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder
|
||||
2. Vorsitzende, anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet
|
||||
die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei
|
||||
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, oder
|
||||
bei dessen Abwesenheit die Stimme des 2. Vorsitzenden.
|
||||
\item Beschlüsse des Vorstands können auch schriftlich,
|
||||
fernschriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle
|
||||
Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren
|
||||
schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich erklären.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item \emp{Mitgliederversammlung}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich
|
||||
einzuberufen. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden
|
||||
geleitet.
|
||||
\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen,
|
||||
wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung
|
||||
von 25\% der Vereinsmitglieder schriftlich oder fernschriftlich
|
||||
und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
|
||||
\item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt
|
||||
fernschriftlich durch den Vorstandsvorsitzenden unter Wahrung
|
||||
einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei
|
||||
gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit
|
||||
dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es
|
||||
gilt das Absendedatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied
|
||||
als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins
|
||||
schriftlich oder fernschriftlich bekannt gegebene Adresse
|
||||
gerichtet ist.
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende
|
||||
Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern
|
||||
bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen
|
||||
Vereinsorgan übertragen wurden. Ihr sind insbesondere die
|
||||
Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die
|
||||
Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich
|
||||
vorzulegen. Sie bestellt einen Rechnungsprüfer, die weder dem
|
||||
Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehört und
|
||||
auch nicht Angestellter des Vereins sein darf, um die Buchführung
|
||||
einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor
|
||||
der Mitgliederversammlung zu berichten. Die Mitgliederversammlung
|
||||
entscheidet z. B. auch über
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Wahl und Abwahl des Vorstandes,
|
||||
\item Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes,
|
||||
\item Aufgaben des Vereins,
|
||||
\item Beteiligung an Gesellschaften,
|
||||
\item Aufnahme von Darlehen ab EUR 10.000,
|
||||
\item Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich,
|
||||
\item Mitgliedsbeiträge,
|
||||
\item Satzungsänderungen,
|
||||
\item Auflösung des Vereins.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als
|
||||
30\% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bei
|
||||
Beschlussunfähigkeit lädt der Vorstand umgehend zu einer
|
||||
zweiten Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung ein. Diese ist
|
||||
unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf
|
||||
diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher
|
||||
Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der
|
||||
1. Vorsitzende. Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds
|
||||
geheim durchgeführt werden, sonstige Wahlen nach Beschluss des
|
||||
Vorstandes oder der Mitgliederversammlung.
|
||||
\item Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder, die mit ihren
|
||||
Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item \emp{Satzungsänderung}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur
|
||||
abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in
|
||||
der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der
|
||||
Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue
|
||||
Satzungstext beigefügt worden waren.
|
||||
\item Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder
|
||||
Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der
|
||||
Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen
|
||||
allen Vereinsmitgliedern alsbald elektronisch mitgeteilt werden.
|
||||
\item Beschlüsse zur Änderung der Satzung bedürfen einer
|
||||
$\frac23$-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item \emp{Beurkundung von Beschlüssen}
|
||||
|
||||
Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen erfassten
|
||||
Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand zu
|
||||
unterzeichnen.
|
||||
|
||||
\item \emp{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine $\frac
|
||||
34$-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden
|
||||
Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger
|
||||
Ankündigung, die vier Wochen im Voraus getätigt wurde, in der
|
||||
Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.
|
||||
\item Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall
|
||||
steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an an
|
||||
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere
|
||||
steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und
|
||||
ausschließlich zum Zweck der Volksbildung zu verwenden hat.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\end{document}
|
Loading…
Reference in New Issue
Block a user